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Was ist… Augenblicksversagen?

Das Augenblicksversagen bezeichnet eine „gleichsam spontane Fehlreaktion innerhalb eines Verkehrsgeschehens“ (OLG Bamberg, Beschluss vom 04.01.2016, Az. 3 Ss OWi 1490/15).
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28.05.2021
ca. 1 Minute
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Der Ausdruck beschreibt nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dieser Umstand allein ist kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Verletzung gegeben sind. (KG Berlin, Beschl. v. 17.01.2018, Az. 3 Ws (B) 356/17).

Mehr dazu: Augenblicksversagen

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