Die Aufklärungsobliegenheit verpflichtet Geschädigte alles zu tun, was der Sachaufklärung und Schadensminderung im Versicherungsfall dienlich ist. Insbesondere müssen Geschädigte Fragen des Versicherers zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und der Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
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