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Martin Uschmann

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über mich

Berufliche Vita

seit 2014
Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

seit 2013
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Magdeburg

seit 2013
Tätigkeit in eigener Rechtsanwaltskanzlei

2013
erfolgreicher Abschluss Fachanwaltslehrgang Strafrecht

seit 2007
Fachanwalt für Verkehrsrecht

seit 2002
Rechtsanwalt

Weitere Informationen

  • Stellvertretender Vorsitzender des Berufungsausschusses sowie des Berufungsausschusses für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2014 bis 2017

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Magazinbeiträge von
Martin Uschmann

16.08.2023

Kunde holt sein Fahrzeug nicht ab  – muss er Standgeld bezahlen?

Wenn ein Kunde sein gewartetes oder repariertes Fahrzeug nicht abholt, sind die Gründe genauso vielfältig, wie sie nachvollziehbar sein können. Dies ändert aber nichts daran, dass es Stellfläche beansprucht, die anderweitig nicht genutzt werden kann.
Voigt hat geregelt.
04.05.2023

Wer haftet für Schäden bei sich senkender Schranke?

OLG Naumburg, Urt. v. 29.12.2022, Az. 9 U 100/22
Voigt hat geregelt.
01.07.2022

Neues zur Erstattung der Desinfektionskosten!

Obgleich Corona im öffentlichen Bewusstsein vielfach in den Hintergrund getreten ist, belegen die aktuell ansteigenden Infektionsszahlen und Inzidenzwerte jedoch eindrucksvoll, dass weder die Pandemie überwunden noch die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen entfallen ist. Wer angesichts der aktuellen Situation Urteile wie das des AG Dessau-Roßlau vom 16.02.2022, Az. 4 C 316/21 liest, demzufolge Desinfektionsmaßnahmen lediglich allgemeine, dem Arbeitsschutz zuzurechnende Kosten darstellen, die bereits in der übrigen Preisbildung enthalten sein sollen, kann nur mit dem Kopf schütteln.
Voigt hat geregelt.
19.01.2022

Die Betriebsgefahr entscheidet!

Die Betriebsgefahr umschreibt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese besteht verschuldensunabhängig für die Gefahren, die beim Betrieb von einem Kraftfahrzeug ausgehen. „Sie ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird.“ (BGH Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12).
Voigt hat geregelt.
22.10.2018

Ein Klavier sorgt für dissonante Töne

Am Morgen des 13.10.2018 gegen ca. 05.45 Uhr erhielt die Polizei in Ludwigsburg Kenntnis von einem überladenen Mercedes, der auf der A8 unterwegs war. Die Streifenwagenbesetzung staunte nicht schlecht, als sie diesen kurze Zeit später dingfest machen konnte. Das Fahrzeug war nicht nur um 400 Kilogramm überladen, sondern transportierte auf einem Fahrradträger ein nicht ausreichend […]
Voigt hat geregelt.
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