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Marion Zeman

Niederlassungsleiterin

Rechtsanwältin
Dipl.-Ökonomin

Über mich

Berufliche Vita

seit 2011
Leiterin der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Berlin

seit 2003
selbstständige Rechtsanwältin in der ETL-Gruppe

2003
2. Staatsexamen in Berlin

2001
1. Staatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin, Referendariat in Berlin und Prag

1989 bis 1993
Tätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen

1987 bis 1989
Tätigkeit an der Botschaft der DDR in Prag in der Handelsabteilung

1983 bis 1987
Studium Internationale Ökonomische Beziehungen in Prag

1983
Abitur an der Martin-Luther-Universität Halle

Magazinbeiträge von
Marion Zeman

13.12.2021

Müssen Busfahrer beim Verlassen der Haltestelle blinken?

Fahrer von Linien- und Schulbussen können sich nur dann auf das Vorrecht nach § 20 Abs. 5 StVO berufen, wenn sie die Absicht des Abfahrens rechtzeitig angezeigt haben. Bei einem Unfall können sie sich nur dann auf das Vorrecht berufen, wenn sie beweisen können, dass sie rechtzeitig geblinkt haben. So oder ähnlich lässt sich der Tenor eines Urteils des OLG Celle zusammenfassen, in dem es um die Verteilung der Haftung nach einem Unfall zwischen einem PKW und einem Linienbus ging. Aber stimmt das wirklich?
Voigt hat geregelt.
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