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Jörg Rüberg

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Werkstattrecht
  • Autorecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Oldtimerrecht

Berufliche Vita

seit 2011
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Dortmund
seit 2009
Fachanwalt für Verkehrsrecht
seit 2005
Fachanwalt für Arbeitsrecht
seit 2001
Rechtsanwalt
Referendariat am Oberlandesgericht Hamm
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Juristische Gesellschaft Hamm e.V.
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
  • Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-
  • Vertrauensanwalt des Volkswagen-Audi-Händlerverbandes e.V. für Verkehrsrecht
  • Anwaltverein Dortmund e.V.

Magazinbeiträge von
Jörg Rüberg

08.07.2022

Ladungssicherung ist essentiell!

Einer Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis zufolge, wurden Beamten des Verkehrsdienstes am 06.07.2022 an eine Kreuzung am Ende der Bauernautobahn (L686 / K12) gerufen.Auslöser war ein LKW, auf dem ca. 23 Tonnen Stahlrohre mittig auf der Ladefläche geladen und gestapelt waren. Der Fahrer hatte zwar mit vier Zurrgurten versucht, eine Ladeeinheit zu bilden und alle 21 […]
Voigt hat geregelt.
26.04.2022

Vorsatz erfordert kein Wissen um die gefahrene Geschwindigkeit!

Die Höhe des Bußgeldes nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung hängt sowohl von der gefahrenen Geschwindigkeit als auch davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Die Höhe des möglichen Bußgeldes sowie ob ein Fahrverbot droht, lässt sich sowohl mit unserem Bußgeldrechner als auch mit einem Blick in die Bußgeldtabelle ermitteln. Allerdings betreffen diese Werte ausschließlich die fahrlässige Begehungsweise. Bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs, bei denen der Regelsatz mehr als 55 Euro beträgt, wird das Bußgeld in der Regel verdoppelt.
Voigt hat geregelt.

Aktuelles zur Vorschadensproblematik

Bei Verkehrsunfällen werden Fahrzeuge immer wieder auch in Bereichen beschädigt, die bereits durch ein vorheriges Ereignis beschädigt worden waren, d.h. einen sogenannten Vorschaden aufweisen. Da ein Geschädigter aber gemäß § 249 Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf hat, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, hat er gegenüber dem Schädiger auch keinen Anspruch auf Beseitigung dieses Schadens.
Voigt hat geregelt.
11.11.2021

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229 – Raser zu Freiheitsstrafe verurteilt!

Das Landgericht Arnsberg hatte den Angeklagten H. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und den Angeklagten P. unter Freisprechung im Übrigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Voigt hat geregelt.
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