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Henning Hamann

Geschäftsführer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Versicherungsrecht

Berufliche Vita

seit 2021
Vertrauensanwalt des AvD (Automobilclub von Deutschland)

seit 2020
Gesellschafter-Geschäftsführer der Legal Services 24/7 GmbH

seit 2019
Gesellschafter-Geschäftsführer der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016 bis 2019
Geschäftsführer der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, verantwortlich für die Bereiche: Organisation, EDV/Technik, Wissensmanagement, Vertrieb/Marketing, Controlling, Kommunikation

seit 2013
Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

2013 bis 2016 
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Bielefeld

seit 2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht

2004 bis 2013
selbständiger Rechtsanwalt als Sozius in einer Bielefelder Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

2004 
zweites juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Hamm

Fremdsprachen

  • Englisch

Publikationen

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Magazinbeiträge von
Henning Hamann

07.02.2022

Das neue Gewährleistungsrecht 2022

Das neue Kaufrecht hat es ganz gewaltig in sich. Für das Geschäft mit Neufahrzeugen sind, mit Ausnahme des Problems „Vorführwagen“, nur wenige Probleme zu erwarten. Auch der B2B und C2C kann recht entspannt mit der Situation umgehen, weil zum einen in diesem Bereich alle Regelungen ziemlich formlos ausgeschlossen werden können, und zum anderen viele Regeln gar nicht erst gelten.
Voigt hat geregelt.
23.12.2021

Das neue Kaufrecht ist da!

Am 01.01.2022 ist nicht nur ein neues Jahr, sondern auch eine neue Ära des Kaufrechts angebrochen. Was für Verbraucher mehr Rechte mit sich bringt, ist für Kfz-Betriebe insbesondere mit höherem Aufwand und gesteigerten Risiken verbunden. Auswirken wird sich dies insbesondere auf den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. Was sind wichtigsten Neuerungen?
Voigt hat geregelt.
04.05.2021

Neues aus Coburg!

Rest- und Wiederbeschaffungswert sind im Totalschadenfall durch einen neutralen Sachverständigen zu ermitteln und beide Werte beeinflussen die Höhe der vom Versicherer zu leistenden Zahlung. So oder ähnlich könnten die Ausgangsgedanken gewesen sein, als man sich bei der HUK-Coburg die Frage stellte, wie sich die Aufwendungen im Schadenfall noch weiter reduzieren ließen.
Voigt hat geregelt.
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