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Dr. Mathias Allmansberger

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

AllmansbergerAllmansberger

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Berufliche Vita

seit 01/2024
Geschäftsführer Cerny & Kollegen GmbH, Kempten
seit 2015
Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayern für Verkehrsrecht
seit 2013
Vertrauensanwalt des Volkswagen-Audi-Händlerverbandes für Verkehrsrecht
seit 2012
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung München
2008 bis 2012
Vorstandsassistent sowie zuletzt Leiter Kostenmanagement Rechtsschutz Inland Handlungsbevollmächtigter, D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ERGO-Gruppe
2004 bis 2007
Kanzlei Dr. Freundorfer & Kollegen, München Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht
2004
Promotion zum Dr. jur., Universität Würzburg
2003 bis 2004
Kanzlei Sydow & Kollegen, München
2002
Lehrgang Fachanwalt für Steuerrecht
2001 bis 2002
Kanzlei Eckart, Köster & Kollegen, München
2000
zweites Staatsexamen

Fremdsprachen

Englisch

Fachpresse

  • Kein Anspruch auf Personaleinsatzkosten für die private Parkraumüberwachung gegen den Fahrzeughalter aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Anmerkung zum AG München vom 08.03.2007, Az.: 141 C 22154/06, DAR 2007, 393 – 395

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Münchener Anwaltverein
  • Autorechtaktuell.de – Vertragsanwalt
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

Magazinbeiträge von
Dr. Mathias Allmansberger

12.04.2024

Vor der Box geboxt? Zur Haftung bei einer Kollision vor der Waschbox!

Sauber aber verbeult. So oder ähnlich lässt sich die Situation vor einer Selbstwaschanlage beschreiben, nachdem die Fahrerinnen der beteiligten Fahrzeuge ihre Autos nach der Reinigung gleichzeitig rückwärts aus der jeweilgen Waschbox herausgefahren hatten und dabei kollidiert waren.
Voigt hat geregelt.
15.03.2024

Wann gibt es Nutzungsausfallentschädigung? – Teil I

Kann ein Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, steht Geschädigten ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Allerdings ist der Nutzungsausfall ein typischer, aber nicht notwendiger Folgeschaden. Er ist daher weder überhaupt noch seiner Höhe nach von Anfang an fixiert.
Voigt hat geregelt.
20.02.2024

Verlassen Sie die Waschstraße zügig!

Wer sein Fahrzeug in einer Waschstraße mit einer mechanischen Transporteinrichtung reinigen lässt kennt das Szenario: Am Ende des Förderbandesbefindet sich regelmäßig ein Hinweis, der zum zügigen Verlassen der Waschanlage auffordert, sobald das entsprechende Signal aufleuchtet. Dieser Aufforderung sollte tunlichst nachgekommen werden.
Voigt hat geregelt.
20.12.2023

Verbringungskosten und (k)ein Ende?

Versicherer bestreiten sie gerne: Die Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten.
Voigt hat geregelt.
24.11.2023

Kein Rabatt, aber Rabatz!

Das AG Celle hatte einen Versicherer zur Zahlung von restlichem Schadenersatz verurteilt, nachdem dieser die Ersatzleistung um einen dem Geschädigten unterstellten Großkundenrabatt verkürzt hatte. Allerdings hatte der Geschädigte weder einen solchen Rabatt erhalten noch in Anspruch genommen. Das Gericht stellte die Sache klar!
Voigt hat geregelt.
06.10.2023

Kein Abzug “Neu für Alt” bei Brille

Der Abzug „Neu für Alt“ ist bei der Ermittlung des Schadensersatzes nach Verkehrsunfällen immer wieder ein beliebtes Thema - auch bei Brillen!
Voigt hat geregelt.
21.07.2023

Neues BGH-Urteil zur Eigenreparatur

Wird ein werkstatteigenes Fahrzeug unverschuldet bei einem Unfall beschädigt, gelten auch hier die allgemeinen Grundsätze des Schadenrechts. Warum sollte es auch anders sein?
Voigt hat geregelt.
07.07.2023

Das Werkstattrisiko gilt auch für die Kaskoversicherung!

Das AG München hat – in einer geradezu schulbuchhaften Entscheidung - erläutert, wann und warum die Grundsätze des Werkstattrisikos auch bei der Kaskoversicherung greifen.
Voigt hat geregelt.

Alles für lau?

Wenn Versicherer sparen wollen, dann ist daran eigentlich nichts auszusetzen. Eigentlich; denn gemäß der „Magna-Charta des Schadenrechts“, die sich insbesondere in § 249 BGB widerspiegelt, hat ein Schädiger - oder dessen Versicherer - nun einmal „den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Voigt hat geregelt.

Altes Unfallfahrzeug = alter Mietwagen?

Da staunte das Unfallopfer gleich doppelt!  Der Versicherer des Unfallgegners hatte nicht nur die Reparaturkosten bezahlt, sondern auch an der 33-tägigen Inanspruchnahme des Mietwagens nichts herumgemäkelt.
Voigt hat geregelt.
17.05.2023

113 Tage Mietwagen auf Kosten des Versicherers? Das geht!

Ist ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr einsatzfähig, haben Geschädigte regelmäßig entweder einen Anspruch auf einen Mietwagen oder auf den Ersatz des Nutzungsausfallschadens.
Voigt hat geregelt.
21.04.2023

Die Bagatellschadengrenze hat lediglich Indizwirkung!

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadenschätzung beauftragen. Die dadurch anfallenden Kosten haben der Schädiger bzw. Versicherer zu tragen. Eine Ausnahme davon gilt bei sogenannten Bagatellschäden.
Voigt hat geregelt.
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