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Zur Abwicklung von Unfällen mit vielen Fahrzeugen

Am 03.08.2017 kam es auf der A 8 zwischen den Anschlussstellen Adelzhausen und Odelzhausen, in Fahrrichtung München, bei Starkregen zu einer Massenkarambolage mit 29 beteiligten Fahrzeugen und 27 verletzten Personen. In Anbetracht der uns erreichenden Anfragen möchten wir hier Tipps zur Vorgehensweise bei der Abwicklung von Unfällen mit Beteiligung mehrerer Fahrzeuge Stellung geben. Nicht jeder […]
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04.08.2017
ca. 2 Minuten
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Am 03.08.2017 kam es auf der A 8 zwischen den Anschlussstellen Adelzhausen und Odelzhausen, in Fahrrichtung München, bei Starkregen zu einer Massenkarambolage mit 29 beteiligten Fahrzeugen und 27 verletzten Personen.

In Anbetracht der uns erreichenden Anfragen möchten wir hier Tipps zur Vorgehensweise bei der Abwicklung von Unfällen mit Beteiligung mehrerer Fahrzeuge Stellung geben.

Nicht jeder Massencrash ist auch ein Massenunfall

Wenn bei Unfällen mehrere Fahrzeuge beteiligt sind, wird immer wieder von einem Massenunfall gesprochen. Das mag umgangssprachlich zwar zutreffen, kann aber bei der weiteren Abwicklung zu fatalen Fehlern und nachteiligen Konsequenzen für die Geschädigten führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Geschädigte – infolge des Missverständnisses – von einem geschickten Sachbearbeiter auf das falsche Gleis und in das Schadenmanagement des Versicherers leiten lässt.

Für das freiwillige Regulierungsverfahren der Versicherer sind drei Voraussetzungen unverzichtbar:

  1. Die Polizei darf keinen Verursacher festgestellt haben.
  2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Bei schwer nachvollziehbarem Unfallhergang reichen 20 Fahrzeuge.
  3. Der Ablauf des Unfallgeschehens muss zeitlich und räumlich in einem Zusammenhang gestanden haben.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist von einem ganz normalen Unfallgeschehen auszugehen.

ETL Kanzlei Voigt Praxistipp

Die Versicherer sind bestrebt Kosten zu sparen und ihr individuelles Schadenmanagement, das im Zweifel zu Lasten des Geschädigten geht, durchgängig einzusetzen. In Anbetracht des Umstands, dass ein Massenunfall bereits ab 20 Fahrzeugen vorliegen kann, aber nicht muss, sollten Geschädigte sich nicht darauf verlassen, wenn der Versicherer diese Ungewissheit dazu benutzt, um sein Schadenmanagement zu platzieren. Die einzige Möglichkeit die Rechte als Unfallgeschädigter zu wahren, ist es, dem Versicherer von Anfang an auf Augenhöhe gegenüber zu treten. Die Versprechungen der Versicherer mögen sich zwar schön anhören. Im Kern dienen sie aber lediglich dazu, die Aufwendungen zu reduzieren.

Damit Sie nicht zu den Leidtragenden des Schadenmanagements gehören, empfehlen wir jedem Unfallopfer, sich von Anfang an anwaltlich kompetent vertreten zu lassen. Die Anwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen bereit und kämpfen auch für Sie, damit Sie am Ende nicht zu den Opfern der Einsparungsbestrebungen der Versicherer werden, sondern den Ihnen zustehenden Schadenersatz vollständig erhalten.

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