Eine bekannte Faustregel besagt, dass Winterreifen “von Oktober bis Ostern” zu verwenden sind. Eine starre, verbindliche gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht fehlt allerdings. Vielmehr gilt die situative Winterreifenpflicht, wonach die Bereifung situativ „der Witterung angemessen“ sein muss. Was dies bedeutet, kann hier nachgelesen werden.