Wer im Urlaub ist, möchte auch etwas sehen und erleben. Unfälle bei der An- oder Rückreise sind davon allerdings ausdrücklich ausgenommen. Wenn es aber dennoch dazu kommt und gegebenenfalls sogar noch Sprachbarrieren zu überwinden sind, ist der Ärger groß.
Grüne Karte
Wer innerhalb der geographischen Grenzen Europas unterwegs ist, braucht sich um die Grüne Karte in der Regel nicht viele Gedanken zu machen, da mit dem Kfz-Kennzeichen der Versicherungsschutz des Fahrzeuges dokumentiert wird. Doch wer beispielsweise in Länder reist, die nicht oder nur teilweise zu Europa gehören, sollte die Grüne Karte dabei haben und sicherstellen, dass das Urlaubsziel vom Versicherungsschutz umfasst ist.
In manchen Ländern ist der Versicherungsnachweis Voraussetzung für die Einreise. Kann dieser nicht erbracht werden, wird eine sogenannte Grenzversicherung – häufig mit geringerem Deckungsschutz und dafür höheren Kosten – fällig. Mit der Grünen Karte kann der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung erbracht werden.
Auslandsschadenschutz
Überlegen Sie, ob ein Auslandsschadenschutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Bei Auslandsunfällen gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllandes. In einigen Ländern werden Positionen wie die Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall nicht erstattet. Mit einem Auslandsschadenschutz reguliert Ihr Versicherer die Schäden, die der ausländische Versicherer nicht reguliert. Ebenfalls sind die Kosten für Gutachter und Rechtsbeistand mit umfasst.
Mallorca-Police
Nicht jeder reist mit seinem eigenen PKW an. Wer im Urlaub einen Mietwagen in Anspruch nimmt, sollte bedenken, dass der Versicherungsschutz des Mietfahrzeuges nicht immer eine ausreichende Deckung aufweist. Häufig sind die gesetzlich geregelten Mindestversicherungssummen der Reiseländer unterhalb der drohenden Schäden. Wird bei einem Unfall ein Schaden über die Deckungssumme hinaus verursacht, haftet der Fahrer aus eigener Tasche. Die Mallorca-Police – die nicht nur dort greift – bewirkt, dass Ihr Versicherer für Sie einspringt – mit den in Deutschland üblichen Deckungssummen.
Schutzbrief
Was vom Schutzbrief umfasst ist, variiert je nach Versicherer. Oftmals gehört die Pannen- und Unfallhilfe zum Portfolio, ebenso wie der Ersatzteileversand und Reparaturdienste sowie der Fahrzeugrücktransport.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Auch wenn Sie die Grüne Versicherungskarte nicht in allen Ländern brauchen, schadet es nicht, sie bei sich zu haben. So wird die Verständigung trotz etwaiger Sprachbarrieren ein wenig vereinfacht. Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrem Versicherer, ob Ihr Urlaubsland von der Grünen Karte erfasst ist. Prüfen Sie auch für sich, ob und welche Zusatzversicherungen gegebenenfalls sinnvoll sind. Ein Ausdruck des Europäischen Unfallberichts, den Sie ebenfalls bei Ihrem Versicherer oder im Internet erhalten können, ist ebenfalls sehr hilfreich.
Das Team der ETL Kanzlei Voigt wünscht Ihnen einen erholsamen und entspannten Urlaub.