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Praxisproblem LKW-Überladung

Bei polizeilichen LKW-Kontrollen wird oftmals die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts beanstandet. Liegt eine solche vor wird wegen des großen Gefahrenpotentials regelmäßig die Weiterfahrt untersagt. Die folgenden Ausführungen informieren darüber, wie sich eine Überladung auf das Fahrzeug auswirkt, wie die tatsächliche Nutzlast berechnet wird und welche Rechtsfolgen bei Verstößen drohen!
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16.08.2018
ca. 3 Minuten
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Bei polizeilichen LKW-Kontrollen wird oftmals die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts beanstandet. Liegt eine solche vor wird wegen des großen Gefahrenpotentials regelmäßig die Weiterfahrt untersagt. Die folgenden Ausführungen informieren darüber, wie sich eine Überladung auf das Fahrzeug auswirkt, wie die tatsächliche Nutzlast berechnet wird und welche Rechtsfolgen bei Verstößen drohen.

Wie wirkt sich eine Überladung auf das Fahrzeug aus?

Bei der Konstruktion von Fahrzeugen werden die einzelnen Bauteile auf ein festgelegtes zulässiges Gesamtgewicht abgestimmt. Aus Kostengründen und mit Blick auf das Gewicht und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge, verzichten die Hersteller auf unnötige Reserven. Dies führt dazu, dass sich eine erhebliche Überladung negativ auf die Stabilität des Fahrzeugs und dessen Fahreigenschaften auswirkt. Insbesondere verlängert sich der Bremsweg und der Reifenverschleiß nimmt zu. Da dies zu einem deutlich erhöhten Unfallrisiko führt, wird die Weitererfahrt regelmäßig auch aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt.

Wie wird die Nutzlast ermittelt?

Von einer Fahrzeugüberladung spricht man, wenn das Leergewicht des Fahrzeugs zusammen mit dem Gewicht der Zuladung das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet. Wer als Fahrer ein ihm nicht vertrautes Fahrzeug übernimmt sollte vor der Beladung die Nutzlast ermitteln. Diese errechnet sich aus der Differenz des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs und dem Leergewicht. Das Leergewicht findet sich unter Buchstabe G der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das in Deutschland relevante zulässige Gesamtgewicht unter F1. Wenn bei der Verladung des Frachtguts die Ladepapiere oder ein erhaltener Wiegeschein aufmerksam kontrolliert werden, lässt sich eine unzulässige Gewichtsüberschreitung in der Regel vermeiden. Auf etwaige Unstimmigkeiten sollte der Fahrer den Verlader im eigenen Interesse hinweisen.

Wenn möglich sollte – bei nicht abgedeckter Ladung,- wie z.B. bei Holz oder Sand, die zur Verfügung stehende Nutzlast nicht vollständig ausgereizt werden, da sich diese Ladegüter bei Niederschlägen leicht vollsaugen können. Dadurch kann es zu einer nicht unwesentlichen Gewichtserhöhung kommen. Sofern der Fahrer nicht sicher ist, ob sich das Gewicht der Ladung im zulässigen Bereich bewegt, sollte er zur eigenen Absicherung eine Wägung des Fahrzeugs veranlassen.

Welche Rechtsfolgen drohen Fahrer und Halter?

Fahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen

Gewichtsüberschreitung in %
Geldbuße Fahrer / Halter
Punkte

mehr als 5

10 Euro

mehr als 10

30 Euro

mehr als 15

35 Euro

mehr als 20

95 Euro

1

mehr als 25

140 Euro

1

mehr als 30

235 Euro

1

 

Kommt es infolge der Überladung zu einem Verkehrsunfall, bei dem andere Personen zu Schaden kommen, droht dem Fahrer die Einleitung eines Strafverfahrens mit noch deutlich weiterreichenden Konsequenzen.

Welche Rechtsfolgen drohen dem Halter

Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, drohen auch dem Halter wegen des Anordnens oder Zulassens der Inbetriebnahme Konsequenzen auf Bußgeldebene:

Gewichtsüberschreitung in %

Geldbuße

Punkte

2 bis 5

35 Euro

mehr als 5

140 Euro

1

mehr als 10

235 Euro

1

mehr als 15

285 Euro

1

mehr als 20

380 Euro

1

mehr als 25

425 Euro

1

Bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern erhöhen sich die Beträge nochmals.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Bei der Verladung sind die Frachtpapiere und ein etwaig vorhandener Wiegeschein auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind mit dem Verlader zu klären. Weist ein ausgehändigter Wiegeschein formal eine ordnungsgemäße Gewichtsbeladung des Fahrzeugs aus, so ist dieser bei einer Verkehrskontrolle zur Entlastung vorzulegen.

Inhaber von Transportunternehmen sollten ihre Mitarbeiter ausreichend schulen und die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Ladungssicherung, anordnen. Der Fahrzeughalter, der eine Fahrt mit Überladung anordnet oder duldet wird selbst mit nicht unerheblichen Geldbußen und einem Punkt belegt.

Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einer Anzeige wegen Überladung kommen, kann fachkundiger Rechtsrat zumindest die Folgen abmildern. Auch hier gilt: Voigt regelt!

 Bildnachweis: Pressestelle Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

 

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