Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach über die Ansprüche bei Sturmschäden und Überschwemmungen berichtet. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts verändert.
Angesichts der aktuellen Ereignisse, hier eine kurze Zusammenstellung bereits veröffentlichter Artikel zu unwetterbezogenen Schäden:
Wer bezahlt, wenn das Auto von Hochwasser eingeschlossen ist?,
Wer haftet bei Schäden durch Wintersturm Burglind? sowie die Beiträge
Ast gegen Auto: Wer haftet für den Schaden? und
Wer haftet bei Sturmschäden? verwiesen.
Sollten Sie einen unwetterbedingten Schaden erlitten haben und es bei der Regulierung zu Problemen mit dem eintrittspflichtigen Versicherer kommen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Wir regeln das, damit Sie den Ihnen zustehenden Schadenersatz auch erhalten!
Bildnachweis: Presseportal/Freiwillige Feuerwehr Werne