Nach einem Unfall einen Anwalt einschalten? Brauche ich nicht, sagen viele. Hätte ich es mal gemacht, sagen heute aber mindestens genauso viele. Und die Zahl der Letztgenannten wächst. Anhand eines echten
Falls erklären wir Ihnen, warum es nie (wirklich nie!) schaden kann, zumindest eine erste Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn wenn es um Geld geht, hört der Spaß doch auf. Entscheiden Sie selbst!
Nach einem unverschuldeten Unfall nahm der Geschädigte für die Dauer der Reparatur ein Mietfahrzeug. Obwohl die Haftungslage eindeutig war, bezahlte die verklagte Versicherung die vollen Kosten für das Mietfahrzeug nicht. Was hätten Sie jetzt getan?
Der Geschädigte jedenfalls schaltete einen Rechtsanwalt ein! Die beklagte Versicherung behauptete jetzt zudem, der Geschädigte hätte keinen Rechtanwalt gebraucht, um den einfachen Verkehrsunfalls abzuwickeln. Das Amtsgericht Köln sah das ganz anders! Es verurteilte die Versicherung dazu, nicht nur die vollen Mietfahrzeugkosten zu übernehmen, sondern auch die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten zu bezahlen (Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.07.2015, Az. 272 C 51/14).
Und warum? Das Amtsgericht Köln erklärte, dass bei Verkehrsunfällen regelmäßig nicht davon ausgegangen werden köne, dass die Fälle einfach gelagert sind. Die Klägerin konnte nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Schaden auch der Höhe nach problemlos reguliert würde. Die weitere Entwicklung zeigt, dass dies auch nicht der Fall war.
Deutlicher als es das Amtsgericht getan hat, kann man es nicht formulieren. Und umso mehr ist die Argumentation der beklagten Versicherung offen gelegt: Einerseits soll der Geschädigte keinen Rechtsanwalt für den einfachen und klaren Fall gebraucht haben, andererseits muss die Versicherung erst verklagt werden, damit der Geschädigte seinen vollen Schadensersatz erhält.
Wenn Sie Ihre vollen (!) Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen, sollten Sie stets als Geschädigter einen Rechtsanwalt einschalten. Steigen Sie nicht allein gegen den Versicherer in den Ring, denn Sie werden in den meisten Fällen nicht auf Augenhöhe wahrgenommen.
Damit sich dies ändert, sagen Sie dem Versicherer einfach: Voigt regelt!