Die Ladung aus Zement- und Holzpelletsäcken sowie Betonsteinen war zwar formschlüssig gestaut und nach oben hin mit einem Netz überspannt. Allerdings fehlte dem Anhänger auf der linken Seite das Rad, so dass er “bewegungsunfähig” auf der Straße lag.
Die mögliche Ursache war schnell ermittelt: Mit einem Gewicht von fast zwei Tonnen (1945 statt der zulässigen 750 kg), war der Anhänger nicht nur sehr schwer, sondern auch derart überladen, dass er den Belastungen offenbar nicht standzuhalten vermochte.
Möglicherweise war bei der Beladung nicht berücksichtigt worden, dass die verbauten Fahrzeugteile und deren Belastbarkeit so ausgewählt und abgestimmt sind, dass ein sicherer Betrieb des Fahrzeugs nur dann gewährleistet ist, wenn auch die Werte für die Zuladung und das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden. Bei einer Überschreitung kann es passieren, dass das Fahrzeug oder einzelne Bauteile der Belastung nicht stand halten. So war es wohl auch hier, als sich das Rad von der Nabe löste.
In einem weniger spektakulären Fall hatte die Überladung nicht das Lösen eines Rades, sondern “lediglich” einen Reifenplatzer zur Folge. Glücklicherweise verfügte der Anhänger über zwei Achsen. Damit lag er zumindest nicht auf der Straße.
Im ersten Fall konnte die Reise fortgesetzt werden, nachdem der Anhänger entladen und samt Ladegut auf ein geeignetes Transportmittel verladen worden war. Im zweiten Fall waren eine Teilentladung und der Radwechsel erforderlich.
Mit welchem Bußgeld der Führer eines Gespanns mit einem überladenen Anhänger zu rechnen hat und ob Punkte http://www.kanzlei-voigt.de/stichworte/verkehrsrecht/gesamtgewicht im Fahreignungsregister fällig werden, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts
– bei Kraftfahrzeugen mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bis 2 t – kein Gefahrgut |
|||
Überladung in % |
FaP |
Pkt |
Euro |
mehr als 5 |
0 |
– |
10,00 |
mehr als 10 |
0 |
– |
30,00 |
mehr als 15 |
0 |
– |
35,00 |
mehr als 20 |
B |
1 |
95,00 |
mehr als 25 |
B |
1 |
140,00 |
mehr als 30 |
B |
1 |
235,00 |
Die Tabelle gilt auch für das Überschreiten der zulässigen Achslast.
Denn selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird, kann eine ungünstige Beladung zu einer Überschreitung der zulässigen Achslast führen.
Ob auch Überschreitungen der zulässigen Anhängelast oder Probleme mit der Stützlast vorlagen, ist nicht bekannt.
Bildnachweis Titel: Polizeiinspektion Hildesheim
Aktualisiert am 19.07.2023