Die Temperaturen der vergangenen Wochen haben vielerorts zu Fahrbahn- und auch Fahrzeugschäden aufgrund hochstehender Betonplatten geführt.
Was ist die Ursache für die Fahrbahnbrüche?
Die Ursache für diese Blow-up genannten Verwerfungen liegt in der wärmebedingten Ausdehnung des Fahrbahnmaterials und der Breite der Dehnungsfugen zwischen den einzelnen Fahrbahnsegmenten begründet. Wenn die Fugenbreite nicht ausreicht, um die Ausdehnung abzufedern, stoßen die Platten gegeneinander, wölben sich auf und brechen. Die Brüche treten plötzlich und ohne Vorwarnung auf und haben auch in diesem Jahr bereits wieder zu zahlreichen Unfällen geführt. Um die gefährdeten Bereiche zu entschärfen, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf etlichen Autobahnabschnitten vorübergehend deutlich herabgesetzt. Dort wo es bereits zu Blow-ups gekommen war, wurden die beschädigten Bereiche instandgesetzt und es wurden sogenannte Entlastungsstreifen eingebaut.
Wer haftet für Fahrzeugschäden bei einem Blow-up?
Wie bei jedem Schaden, so stellt sich auch bei Schäden nach einem Blow-up die Frage nach der Haftung. Im Gegensatz zu den Straßen, die nach und nach den sich ändernden Klima- und Witterungsverhältnissen angepasst werden, hat sich die Rechtslage allerdings nicht verändert. Dies bedeutet, dass die Träger der Straßenbaulast nach wie vor grundsätzlich von der Haftung für Schäden, die durch Blow-ups
verursacht werden, befreit sind.
Wer Schäden und den damit einhergehenden Ärger vermeiden will, sollte die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf gefährdeten Streckenabschnitten unbedingt beachten und aufmerksam fahren. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, hilft in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Etwas anders kann gelten, wenn es aufgrund oder im Bereich des Blow-ups zu Unfällen mit anderen Fahrzeugen kommt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei an dieser Stelle auf den Artikel Wer haftet für Fahrzeugschäden bei sogenannten Blow-ups?
vom 21.06.2017 verwiesen.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Sollte es infolge eines Blow-ups oder aus anderen Gründen zu einem Unfall oder Schaden gekommen sein, können langwierige Verhandlungen mit den Versicherern der beteiligten Fahrzeuge die Folge sein. Um dem Versicherer des Schädigers auf Augenhöhe gegenüber zu treten, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Ansonsten drohen Szenarien, wie sie in dem Artikel Keine Schadenfeststellung durch den Versicherer
beschrieben sind.