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Versicherer müssen Mietwagenkosten vollständig bezahlen!

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall repariert werden muss, dauert der Werkstattaufenthalt manchmal länger, als es das Sachverständigengutachten prognostiziert hat. So verhielt es sich auch in einem Sachverhalt, über den das Amtsgericht Bremen im Juni 2019 (Az. 3 C 37/19 v. 07.06.2019) zu entscheiden hatte, nachdem der der Versicherer die vollständige Bezahlung der Mietwagenkosten verweigerte.
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07.08.2019
ca. 2 Minuten
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Was war passiert?

Das Auto des späteren Klägers war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Die Einstandspflicht des Versicherers stand fest. Das Sachverständigengutachten wies eine Reparaturdauer von zwei Tagen aus und dem Geschädigten stand für die Dauer des Werkstattaufenthalts ein Mietwagen zu.

Nachem der Werkstattaufenthalt aber nicht nur zwei Tage, sondern drei Wochen gedauert hatte, verweigerte der Versicherer die vollständige Bezahlung der Mietwagenkosten. Da er nicht nur den Nutzungswillen des Geschädigten, sondern auch bestritt, dass das beschädigte Fahrzeug länger als zwei Tage in der Werkstatt gewesen sei, war eine Klage für den Geschädigten unvermeidbar.

Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Versicherers!

Das Gericht stellte klar, dass Geschädigte gemäß § 249 BGB Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Wiederherstellungskosten haben und dass diese anhand der subjektiven Schadensbetrachtung zu ermitteln sind.

Dies bedeutet, dass der Versicherer eines Schädigers alle Kosten zu tragen hat, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Dass dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten ist und Geschädigte – im Rahmen des Zumutbaren – den jeweils wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen haben, wenn sie die Höhe der Kosten der Schadenbeseitigung beeinflussen können (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.06.2013 – 302 O 92/11), ändert daran nichts.

Das Werkstattrisiko muss der Versicherer tragen!

Das bedeutet indes nicht, dass es zu Lasten des Geschädigten gehen darf, wenn die Versicherer versuchen ihre Schadenaufwendungen zu senken. Wie das Amtsgericht Bremen treffend ausführt, würde es dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. Satz 1 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit mehr Aufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigungen einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss.

zudem hatte der Bundesgerichtshof bereits 1974 entschieden, dass die Werkstätten nicht Erfüllungsgehilfen der Geschädigten sind und Verzögerungen, die etwa durch fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebes, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur entstehen, also dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen sind, im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich nicht zu seinen Lasten gehen (BGH, Urt. v. 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73).

Daran hat sich bis heute nichts geändert

Zusammenfassung

Geschädigte sollten sich nicht darauf einlassen, wenn Versicherer versuchen, den Schadensersatz zu kürzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Behauptungen ins Blaue aufgestellt werden, wie dies hier bei dem angeblich fehlenden Nutzungswillen (trotz unbestritten nachgewiesener 2.077 KM) der Fall war.

Das Urteil bestätigt einmal mehr die Aussage des OLG Frankfurt a.M. vom 01.12.2014, (Az.: 22 U 171/13), wonach auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen … die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen (ist). Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Die Anwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen hier gerne zur Seite!

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