Am Donnerstag, den 30.03.2023, 14:00 – 15:00 Uhr, findet das „Sonderwebinar Subjektiver Schadenbegriff“ statt!
Der subjektive Schadenbegriff besagt, dass Geschädigte auf die Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens und die auf dieser Basis erfolgte Reparatur vertrauen dürfen. Im Kampf gegen Rechnungskürzungen galt er deshalb bisher als sehr scharfes Schwert.
Danach darf ein Streit über die Höhe einer Reparaturrechnung nicht auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen werden. Vielmehr muss ein Versicherer die Werkstattrechnung unabhängig davon erstatten, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht und die Kosten in dieser Höhe angefallen und angemessen / ortsüblich oder gegebenenfalls überhöht sind. Im Verhältnis zum Geschädigten darf dieser Streit rechtlich keine Rolle spielen und daher sind Kürzungsklagen des Geschädigten auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten nahezu unverlierbar.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt jetzt Zweifel daran aufkommen, ob diese Grundsätze nach wie vor uneingeschränkt gelten. Einige Versicherer haben darauf bereits reagiert und es gibt sogar schon erste Entscheidungen der Amtsgerichte, die einen Hinweis darauf geben, was auf uns und insbesondere die Werkstätten zukommt. Zukünftig ist es möglicherweise nämlich nicht mehr ganz so einfach, die gekürzten Reparaturkosten einzuklagen.
Gerade Werkstattinhaber sollten sich dieses Seminar daher nicht entgehen lassen!
Mit unserem Sonderwebinar erläutern wir die aktuelle Situation und zeigen die damit verbundenen Risiken aber auch die möglichen Lösungen auf, um mit dieser neuen Situation umzugehen.
Gerne können Sie uns bereits im Vorfeld Ihre Fragen zu dem Thema stellen, auf die wir dann während des Vortrages eingehen können. Schreiben Sie uns dafür bitte einfach eine E-Mail an akademie@kanzlei-voigt.de.
Sollten sie sich noch nicht angemeldet haben, können sie dies hier tun!
Für die Teilnahme wird keine Webcam benötigt. Lediglich dann, wenn Sie sich per Sprache in die Diskussion einbringen wollen, brauchen Sie ein Telefon oder ein PC-Mikrofon. Ansonsten ist es auch möglich, einfach nur zuzuhören, dann brauchen Sie natürlich auch kein Mikrofon. Die Zugangsdaten erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung. Die Teilnahme ist für Sie absolut kostenlos. Nach Abschluss des Webinars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Sollten Sie vorab Fragen haben melden Sie sich zu jeder Zeit und gerne unter akademie@kanzlei-voigt.de.
Wir freuen uns auf Sie!