Im April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft; aufgrund eines Formfehlers allerdings nicht wirksam. Die Verkehrsminister aus Bund und Ländern beraten derweil darüber, ob lediglich der Formfehler behoben werden soll, wie von den Grünen gefordert, oder die Grenzen für die Geschwindigkeitsüberschreitung heraufgesetzt werden sollen, bevor ein Fahrverbot droht, wie von Verkehrsminister Scheuer und den Unions- und SPD-geführten Ländern angeregt. Währenddessen droht neues Ungemach
Baden-Württemberg hinterfragt ältere Änderungen
Das Justizressort aus Baden-Württemberg hinterfragt alle Änderungen seit 2009. Nach Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums könnten auch die Änderungen vom 05.08.2009 und 06.03.2013 aufgrund von Verstößen gegen das Zitiergebot unwirksam sein. Dabei sei vor allem 2013 eine Rechtsgrundlage unzureichend zitiert. In Folge dessen hat das Verkehrsministerium Baden-Württembergs das Bundesverkehrsministerium um eine rasche Prüfung gebeten. Eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums liegt derzeit nicht vor.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Sollten die Novellen aus 2009 und 2013 tatsächlich unwirksam sein, stellt sich die Frage nach der Auswirkung für hunderttausende von Bußgeldverfahren. Ob die älteren Novellen tatsächlich unwirksam sind, wird sich noch zeigen. Wir werden berichten. Sollten Sie von einem Bußgeldbescheid betroffen sein, hilft oftmals ein zeitnaher fachkundiger Rat eines erfahrenen Juristen. Die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne weiter.
Quelle: Meldung des Landtags von Baden-Württemberg vom 03.09.2020
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