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Mit gewaltigen Auswirkungen für den gesamten Fahrzeughandel, aber auch für das Schadenrecht und damit für den Bereich Aftersales, ändern sich in knapp 3 Monaten zum 01.01.2022 wesentliche Teile des Kaufrechts. Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Mehraufwand für die Wirtschaft alleine für die neue Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates auf 137 Mio. Euro! Jährlich! Hinzukommt ein […]
Informationen
18.10.2021
ca. 2 Minuten

Mit gewaltigen Auswirkungen für den gesamten Fahrzeughandel, aber auch für das Schadenrecht und damit für den Bereich Aftersales, ändern sich in knapp 3 Monaten zum 01.01.2022 wesentliche Teile des Kaufrechts. Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Mehraufwand für die Wirtschaft alleine für die neue Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates auf 137 Mio. Euro! Jährlich! Hinzukommt ein einmaliger Aufwand für die notwendigen Änderungen aller AGB und Garantieerklärungen in Höhe von geschätzt 9,6 Mio. Euro.

Aber damit ist leider noch lange nicht Schluss. Der Gesetzgeber schätzt noch weitere finanzielle Belastungen für die Wirtschaft in Millionenhöhe und rechnet zudem damit, dass künftig vermehrt Gewährleistung geltend gemacht wird. Der Fahrzeughandel muss sich also auf massive Änderungen einstellen, die auch Auswirkungen auf das Schadenrecht haben werden.
Welche Änderungen dieses Gesetz im Detail mit sich bringt, was der Sinn dahinter ist und welche Maßnahmen jetzt zwingend noch bis zum 31.12.2021 zu erledigen sind – darüber sprechen wir in unserem Sonder-Webinar der Vortragsreihe „Anwalt?! – Jetzt erst RECHT§!“

Erfahren Sie am 20.10.2021 von 14:00 – 14:45 Uhr in einem kurzen Impulsvortrag:

  • Das neue Kaufrecht zum 01.01.2022 – Auswirkungen auf den Handel und das Schadenrecht (Henning Hamann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Geschäftsführer der ETL Kanzlei Voigt)

In 45 Minuten bringen es unser Top-Referent für Sie auf den Punkt. Die Teilnahme ist kostenlos. Webcam und Mikrofon werden für eine Teilnahme nicht benötigt.


Hier geht’s zur Anmeldung

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
PS:  Sollten Sie eine der bisherigen Veranstaltungen verpasst haben, stehen Ihnen die Aufzeichnungen kostenfrei auf unserem Videokanal zur Verfügung.

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