Drohte bisher nur ein Bußgeld für den Fall, dass ein Autofahrer mit Handy am Ohr erwischt wurde, galt für andere Elektrogeräte eine umstrittene Grauzone. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will anscheinend Klarheit schaffen.
Das Handyverbot am Steuer soll künftig nicht nur für Mobiltelefone, sondern auch für die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen gelten, um der technischen Entwicklung gerecht zu werden. Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken, das vermeidbar und unnötig ist
erklärte der Bundesverkehrsminister diesen Schritt. Daher soll die neue Regelung nicht nur das Halten von Mobiltelefonen umfassen, sondern auch die Bedienung der Elektrogeräte wie SMS-Schreiben und im Internet surfen.
Auch die geplanten Sanktionen sollen härter durchgreifen. Das bisherige Bußgeld soll dabei auf 100 Euro angehoben werden, in besonders schweren Fällen sollen sogar 200 Euro anfallen. Kommt es z einer Sachbeschädigung oder gar der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, droht ein einmonatiges Fahrverbot. Und auch Radfahrer bleiben nicht verschont: 55 Euro statt der bisherigen 25 Euro sollen in den neuen Bußgeldkatalog.
Die Reform soll Technik, die die Verkehrssicherheit fördert – und nicht beeinträchtigt – vom Verbot ausdrücklich ausschließen. Dies betrifft beispielsweise die Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sogenannte Head-Up-Displays. Die Technik projiziert Verkehrszeichen- und Fahrzeuginformationen auf die Windschutzscheibe und bildet sie damit im Sichtfeld des Fahrers ab.
Ob das Vorhaben des Verkehrsministers Zustimmung findet, dürfte die ab Montag startende Sitzungswoche aufzeigen.
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