Ferienzeit ist Reisezeit und sowohl die Zahl der Wohnmobile und Wohnwagen als auch die Bedeutung des Campingplatz- und Reisemobil-Tourismus als Wirtschaftsfaktor nehmen ständig zu. Allerdings kann die Beladung, insbesondere die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Caravan-Gespanne: 27%; Wohnmobile: 51%), immer wieder zu Problemen führen.
Mangelnde Ladungssicherung sowie ungünstige Gewichtsverteilungen, gefährden aber nicht nur die Fahrzeuge und deren Insassen selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
So kann eine ungünstige Beladung bei Wohnmobilen z.B. selbst dann zu einer Überlastung der Hinterachse führen, wenn das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird. Dies führt zwar nicht gleich zu einem Bruch der Achse oder einem Radabriss. Es kann die Fahrdynamik aber ebenso negativ beeinflussen, wie eine Beladung bis unter das Dach oder der Einsatz von überladenen Dachboxen. Die Schwerpunktverlagerung macht sich dann nicht nur beim Durchfahren von Kurven bemerkbar.
Für die Beladung schreibt § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern (ist), dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Dass Ladungssicherung nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte sei an einigen Beispielen verdeutlicht: Bei einer Kollision mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h, wird z.B. aus einer Kaffeemaschine – mit einem Gewicht von 3 kg – ein Geschoss von 240 kg und Wasserkisten können mit nahezu einer Tonne einschlagen. Wer von einem derartigen Gegenstand getroffen wird, hat ein hohes Verletzungsrisiko und eher geringe Überlebenschancen.
Was für Gegenstände gilt, gilt auch für Tiere. Sie unterliegen zwar nicht der Gurtpflicht (21 STVO), sollten aber dennoch grundsätzlich nie ungesichert transportiert werden. Die Sicherung kann dabei entweder durch den Transport in geeigneten Boxen oder aber mit speziellen Gurtsystemen erfolgen. Bei Gurten sollte aber – neben der passenden Größe – insbesondere darauf geachtet werden, dass diese auch auf ihre Eignung hin getestet worden sind. Die Stichworte lauten: DIN 75410-2, ECE R 17, ECE R 126 oder GS Siegel.
Wenn dies beachtet wird, steht einem angenehmen Urlaub mit dem Wohnmobil eigentlich nichts mehr im Wege. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, sprechen Sie mit uns! Wir regeln das!
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