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Mit dem Navi auf Kollisionskurs

Eines haben nahezu alle Fernfahrer gemeinsam. Sie stehen ständig unter Zeitdruck und müssen oft unbekannte Routen zurücklegen. Wo früher Karten angesagt waren, übernehmen heute überwiegend Navigationsgeräte oder Apps die Routenplanung. Eine unkritische Nutzung ist aber nicht immer unverfänglich. Können alle Navigationsgeräte bedenkenlos eingesetzt werden? Die Planung mit einem speziell auf den LKW-Einsatz abgestimmten Navigationsgerät ist […]
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11.07.2018
ca. 3 Minuten
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Eines haben nahezu alle Fernfahrer gemeinsam. Sie stehen ständig unter Zeitdruck und müssen oft unbekannte Routen zurücklegen. Wo früher Karten angesagt waren, übernehmen heute überwiegend Navigationsgeräte oder Apps die Routenplanung. Eine unkritische Nutzung ist aber nicht immer unverfänglich.

Können alle Navigationsgeräte bedenkenlos eingesetzt werden?

Die Planung mit einem speziell auf den LKW-Einsatz abgestimmten Navigationsgerät ist bereits die halbe Miete. Denn diese Geräte berücksichtigen bei der Routenplanung die Ausmaße des LKWs, genauso wie sein zulässiges Gesamtgewicht. So werden z.B. Straßen mit bestehenden Durchfahrtsverboten für LKW bei der Routenplanung erst gar nicht berücksichtigt und sichergestellt, dass die geplante Route Brücken mit unzureichender Traglast oder Durchfahrtshöhe meidet.

Voraussetzung ist allerdings, dass die maßgeblichen Fahrzeugdaten vorher einprogrammiert und die Software auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Allerdings bleibt der Fahrer immer – wie auch beim Einsatz von anderen Assistenzsystemen – alleinverantwortlich. Unter keinen Umständen darf sich der Fahrer blind auf die eingesetzte Technik verlassen, da auch die aktuellste Software nicht alle baulichen Veränderungen oder Streckensperrungen erkennt.

Endstation Brücke

Eine häufig unterschätzte Gefahr geht vom Einsatz von Navis aus, die für den PKW-Gebrauch konzipiert sind. Diese bieten nicht die Möglichkeit, die Abmessungen des Fahrzeuges oder das zulässige Gesamtgewicht zu hinterlegen. Daher führt die Verwendung solcher Geräte früher oder später unweigerlich zu einer Streckenplanung, die den speziellen Anforderungen des LKWs nicht gerecht wird. Verlässt sich der Fahrer blind auf die vorgegebene Route, kann es schnell zu unerwünschtem Kontakt mit nicht durchfahrbaren Bauwerken oder einer unzulässigen Straßennutzung kommen. Ist der LKW erst festgefahren oder kollidiert, drohen dem Fahrer unter Umständen weitreichende Konsequenzen.

Welche Konsequenzen drohen dem Fahrer?

Die Überschreitung der zulässigen Durchfahrtshöhe stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird standardmäßig mit einer Regelgeldbuße in Höhe von 20 Euro geahndet. Beruht die Höhenüberschreitung auf einer Überschreitung der maximal zulässigen Höhe des Fahrzeuges, dann drohen sogar ein deutlich höheres Bußgeld und ggf. ein Punkt im Fahreignungsregister. Der Artikel Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe bei Nutzfahrzeugen und ihre Folgen vom 15.05.2018, enthält weitergehende Ausführungen zu dieser Thematik.

Weitaus schwerwiegender für den betroffenen LKW-Fahrer als die Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts sind allerdings mögliche Regressansprüche des Kraftfahrzeugversicherers bzw. des Arbeitgebers. Diese können ausgelöst werden, wenn das Verhalten eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Abhängig vom Grad des Verschuldens ist eine anteilige Haftung des Fahrers nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist die Wertung im Einzelfall.

Wenn Gebotszeichen bereits vor und direkt an der Gefahrenstelle (z.B. Brücke) gewarnt haben, wird die Rechtsprechung bei einem Berufskraftfahrer tendenziell zur Annahme grober Fahrlässigkeit neigen. Anders dürfte die Bewertung nur ausfallen, wenn ausnahmsweise besondere, die Vorwerfbarkeit herabstufende Umstände zum Unfalleintritt geführt haben.

Die erstmalige und kurzfristige Übernahme des Fahrzeugs ist regelmäßig kein solcher Umstand, da von einem Berufskraftfahrer verlangt wird, sich vor Fahrtantritt eingehend mit den Fahrzeugausmaßen vertraut zu machen. Umso mehr spricht für die Annahme von grober Fahrlässigkeit, wenn der Unfall mit einem regelmäßig benutzten Fahrzeug verursacht wird. Gleiches gilt für die Nutzung eines PKW-Navis oder entsprechender Apps. Dies gilt übrigens nicht nur für LKW-Fahrer, sondern auch für diejenigen, die mit Wohnmobilen oder Wohnwagengespannen unterwegs sind.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Damit Fahrer und Ware wohlbehalten am Bestimmungsort ankommen, sollte die Planung der Fahrtroute über spezielle LKW-Navis erfolgen. Trotz des Einsatzes eines solchen Assistenten muss der Fahrer stets die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Beachtung der auf der Fahrtstrecke vorhandenen Verkehrszeichen gehört dazu, insbesondere wenn es sich um Verbotszeichen handelt. Zudem sollte ein Berufskraftfahrer stets exakt über die Fahrzeugausmaße der von ihm geführten Fahrzeugkombination informiert sein. Sofern es dennoch zu einem Schadensfall kommt, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt beratend zur Seite.
 

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