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Mietwagenkosten sind vollständig zu bezahlen!

Teil II

Für welchen Zeitraum sind Mietwagenkosten zu ersetzen?
Informationen
16.10.2023
ca. 3 Minuten
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Einer Faustregel zufolge, haben Unfallgeschädigten einen Anspruch vom Unfalltag bis einen Tag nach dem Ende der Reparatur des Fahrzeugs. Ist eine Reparatur nicht möglich, sind die Kosten für den zur Ersatzbeschaffung notwendigen Zeitraum zu erstatten. Sollten z.B. erforderliche Ersatzteile nicht zur Verfügung stehen und sich die Dauer der Anmietung dadurch verlängern, unterfällt dies dem Werkstattrisiko. Die zusätzlichen Kosten sind dann ebenfalls zu erstatten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2021, Az. I-1 U 77/20; AG Paderborn, Urteil vom 14.11.2014, Az. 50 C 169/14; andere Ansicht: OLG Köln, Urt. v. 25.06.1998, Az. 1 U 20/98).

Sind Wochenenden und Feiertage relevant?

Auch wenn sich Anmietzeit aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und einem offenkundig erhöhten Urlaubsaufkommen verlängert, gehen die dadurch verursachten, verzögerungsbedingten Kosten zu Lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherers (z.B. LG Schweinfurt, Urt. v. 20.03.2023, Az. 23 O 846/22; LG Hannover Urt. v. 12.06.2019, Az. 7 S 33/18). Erst recht kann eine verlängerte Reparaturdauer einem Geschädigten dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn er sich regelmäßig nach dem Stand der Reparatur erkundigt (LG Karlsruhe, Urt. v. 29.03.2022, Az. 4 O 84/21).

Ein Urteil des AG Geestland beschreibt die Situation plastisch und wirklichkeitsnah: „Weder kann ein durchschnittlicher Geschädigter einschätzen, ob die im Sachverständigengutachten genannte Reparaturdauer zutreffend ist oder im Einzelfall länger oder kürzer dauert als angegeben, noch liegt es in der Hand der Geschädigten, wann Reparaturkapazitäten in der Werkstatt zur Verfügung stehen. Reparaturtermine werden regelmäßig durch die dortigen Abläufe bestimmt, freie Terminwahl des Kunden besteht regelmäßig nicht. Die Beklagte wird nicht ernsthaft behaupten wollen, dass Reparaturbetriebe ab mittwochs nur noch Kurz- und am Freitag nur 1-Tagesreparaturen anbieten sollten, damit Geschädigte ihrer Schadensminderungspflicht genügen können“ (AG Geestland, Urt. v. 29.07.2022, Az. 3 C 167/22).

Urlaub und Dienstreisen können die Mietdauer verlängern!

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Versicherer des Schädigers die Mietwagenkosten selbst dann zu ersetzen, wenn die Reparatur zwar beendet ist, der Geschädigte das Fahrzeug aber nicht unmittelbar abholt oder abholen kann. Exemplarisch sei die spätere Rückkehr des Geschädigten aus seinem Urlaub genannt (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 03.05.2021, Az. 113 C 221/20 V; LG Zwickau, Urt. v. 25.11.2003, Az. 6 S 159/03).

Dasselbe gilt, wenn ein Dienstfahrzeug beschädigt worden ist und der Nutzer dieses dienstreisebedingt erst einige Tage später abholen kann (AG Ellwangen, Urt. v. 12.07.2023, Az. 2 C 219/22).

Was ist sonst noch zu beachten?

Erstattungspflicht für die Kosten einer Vollkaskoversicherung

Wer sich unfallbedingt einen Mietwagen nimmt, hat zugleich auch Anspruch auf die Kosten einer Vollkaskoversicherung für den Mietwagen. Die Begründung hierfür ist einfach: Wenn der Geschädigte eines Verkehrsunfalls soll grundsätzlich so gestellt sein, wie er stünde, wenn das Unfallereignis nicht eingetreten wäre. Dann aber sähe er sich bei Nutzung seines eigenen PKW nicht der Haftung eines Dritten bei etwaigen selbstverschuldeten Beschädigungen an dem Mietfahrzeug ausgesetzt (z.B. LG Braunschweig, Urt. v. 23.05.2013, Az. 7S 380/12; AG Gifhorn, Urt. v. 24.05.2023, Az. 33 C 10/23 (VI) . 

Kosten der Ausstattung mit Winterreifen

Der mitunter als verpflichtend betrachtete Charakter der Nutzung von Winterreifen in der Kälteperiode führt dazu, dass auch die Kosten für für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen zu ersetzte sind, soweit sie üblicherweise den Mietern der Mietwagen in Rechnung gestellt werden (z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2023, Az. 1 U 208/20; LG Berlin, Urt. v. 24.04.2023, Az. 50 O 113/122; AG Salzgitter, Urt. v. 02.06.2023, Az. 21 C 133/23).

Fazit

Die Ausführungen zeigen: Die Inanspruchnahme eines Mietwagens nach einem Unfall ist eigentlich kein Buch mit sieben Siegeln. Eigentlich – denn manch ein Versicherer klebt gerne das eine oder andere Siegel oben drauf, um den Schadenersatz nicht vollständig bezahlen zu müssen. Sollten Sie in sich in einer derartigen Situation befinden, sprechen Sie mit uns.

Voigt regelt!

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