Die StVO-Novelle sollte neben höheren Bußgeldern bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb und 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einem Fahrverbot führen. In dem ursprünglichen Vorschlag des Verkehrsministeriums war diese Verschärfung nicht vorgesehen. Erst der Bundesrat forderte sie ein. Aufgrund eines Formfehlers scheiterte das Vorhaben jedoch – was den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer zu einer Entschärfung des Fahrverbots entgegenkam. Nun hat das Verkehrsministerium einen Kompromissvorschlag erarbeitet.
Was soll sich ändern?
In dem Kompromissvorschlag sollen die Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bzw. 26 km/h beibehalten werden. Allerdings sollen die Folgen für einen entsprechenden Verstoß etwas differenzierter ausfallen.
Ein Fahrverbot solle nur dann drohen, wenn die zulässige Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 21 km/h oder mehr vor Kindergärten und Schulen überschritten werde. Für ein Fahrverbot soll die Grenze von 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnbaustellen beschränkt werden. Gleichzeitig soll in allen anderen Fällen entsprechender Verstöße die dafür zu erwartenden Regelgeldbuße innerhalb geschlossener Ortschaften von 70 Euro bzw. 80 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften deutlich höher ausfallen.
In wie weit sich der Bundesrat auf diesen Kompromiss einlässt, bleibt abzuwarten. Der Verkehrsminister Baden-Württembergs hat zumindest deutlich gemacht, dass seine Partei lediglich eine Korrektur des Formfehlers erwarte, statt die beschlossenen Maßnahmen noch einmal zu ändern. Ob der Kompromissvorschlag des Bundesministers dennoch genügend Zustimmung findet, dürfte sich in der September-Sitzungsrunde zeigen. Wir werden berichten.