hello world!
hello world!

Trecker kollidiert mit PKW!

In der Erntezeit ist es ein gewohntes Bild: Landwirtschaftliche Fahrzeuge und der "normale" Verkehr teilen sich verstärkt die Straßen und Unfälle häufen sich.
Autoren
Informationen
31.07.2024
ca. 2 Minuten
Kategorien

Da landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gespanne jedoch für die Arbeit auf dem Feld und nicht für die Rennstrecke gebaut sind, ist es normal, dass sie nicht mit 100 km/h, sondern nur mit 40 km/h fahren. Damit der nachfolgende Verkehr das langsam fahrende Fahrzeug erkennen kann, wird es in der Regel mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet, der die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angibt.

Eile schadet!

Eine der Hauptursachen ist, dass eilige Pkw-Fahrer Traktoren und Gespanne genau dann überholen wollen, wenn der Fahrer gerade zum Abbiegen ansetzt und deshalb ausgeschert ist. So verhielt es sich in auch einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall, in dem der Fahrer eines Traktors nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Das Titelbild zeigt einen vergleichbaren Sachverhalt. Ein Zusammenhang mit dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Sachverhalt besteht nicht.

Überholverbote machen Sinn!

Um dies anzuzeigen, hatte er den Blinker nach links gesetzt. Von hinten näherte sich ein Autofahrer – der spätere Beklagte – mit seinem Pkw. Auf der Strecke bestand ein Überholverbot, von dem nur das Überholen von Kraftfahrzeugen und Zügen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, ausgenommen war. Da der Traktor des späteren Klägers 40 km/h fuhr, hätte er nicht überholt werden dürfen. Der Pkw-Fahrer hielt sich jedoch nicht daran, und genau das sollte zum Problem werden.

Beim Linksabbiegen kam es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Das Landgericht hatte die Schuld anschließend ausschließlich beim Fahrer des überholenden PKW gesehen, wogegen dieser in Berufung ging.

Das OLG sah die Schuld bei beiden Beteiligten!

Auf die Berufung des Klägers änderte der 1. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken die Haftungsquote: Der Traktorfahrer haftet zu 25 %, der Pkw-Fahrer zu 75 % für die Unfallfolgen. Zur Begründung führte der Senat aus Die Verpflichtung der Unfallbeteiligten zum Ersatz des Unfallschadens hänge insbesondere davon ab, inwieweit dieser vom Traktorfahrer oder vom Pkw-Fahrer verursacht worden sei.

Aufmerksamkeit hilft!

Wie wichtig es ist, auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, zeigte auch ein Abbiegeunfall, bei dem ein Landwirt mit seinem Gespann aus Traktor und angehängtem Heuwender nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Unglücklicherweise setzte der Fahrer des hinter ihm fahrenden Sattelzugs genau in diesem Moment zum Überholen an.

Überholender LKW kollidiert mit abbiegendem Treckergespann

Der Traktorfahrer erkannte die Situation noch so rechtzeitig, dass er leicht nach rechts ausweichen konnte. Dadurch kam es nicht zu einem Frontalzusammenstoß, sondern zu einer seitlichen Kollision, so dass schwerwiegende Schäden vermieden werden konnten. Wer in welchem Umfang zu dem Unfall beigetragen hat und wie das Verschulden zu verteilen ist, wird vermutlich auch hier gerichtlich geklärt werden müssen.

Fazit

Die zitierte Entscheidung zeigt, dass verschiedene Gerichte den gleichen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen können, so dass sich der Gang durch die Instanzen durchaus lohnen kann. Dies gilt nicht zuletzt dann, wenn der eintrittspflichtige Versicherer meint, bei der Schadensregulierung tricksen zu müssen.

Unser Tipp daher: Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, sprechen Sie mit uns!

Voigt regelt!

Siehe auch: Haftung für überbreite Gespanne?

Verfahrensgang: Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.06.2023, Az. 4 O 53/21,
Pfälzisches Oberlandesgericht  Zweibrücken, Beschluss vom 24.04.2024, Az. 1 U 116/23

Bildnachweis: Titelbild Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg; Artikelbild: Polizei Minden-Lübbecke

Beitrag teilen bei
Zurück zur Übersicht
calendar-fullhistorymagnifiercross WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner