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Höhere Bußgelder drohen

Die Änderungen zur StVO treten am 28.04.2020 in Kraft.
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23.04.2020
ca. 3 Minuten
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Im Februar 2020 hatte der Bundesrat die Novellierungen der Straßenverkehrsordnung der Bußgeldvorschriften beschlossen. Die Änderungen sind am 28.04.2020 in Kraft getreten. Für die Autofahrer bedeutet dies nicht nur deutlich erhöhte Geldbußen, sondern auch einige neu eingeführte Tatbestände.

Der Schutz für Radfahrer wird erhöht

Vor der Novelle musste beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu den überholten Verkehrsteilnehmern  eingehalten werden. Aufgrund des Fehlens einer verbindlichen Regel, bestimmten die Gerichte, als ausreichend zu betrachten ist. Das OLG Köln (Az. Ss 293/63, v. 12.11.1963) oder das OLG Saarbrücken (Az. 3 U 141/79, v. 21.03.1980) erachteten einen Seitenabstand von 1,5 – 2 Meter für ausreichend.

Vermutlich kannte der Gesetzgeber diese Werte. Jedenfalls setzte er den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern im innerstädtischen Bereich auf 1,5 Meter und außerhalb geschlossener Ortschaften auf 2 Meter fest. Weiterhin kann das Überholen von einspurigen Fahrzeugen an Engstellen künftig verboten werden. und Fahrzeuge über 3,5t dürfen künftig beim Rechtsabbiegen maximal 11 km/h fahren.

Falschparken wird teurer

Normale Halte- oder Parkverstöße werden zwar erheblich teurer mit 20 bzw. 25 Euro aber noch verhältnismäßig günstig geahndet. Das Bußgeld für Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder in einer Kurve beginnt bei 35 Euro und endet bei 100.

Bei 55 Euro beginnt die Spanne für denjenigen, der unberechtigt

  • auf einem Geh- oder Radweg,
  • vor einer Feuerwehrzufahrt,
  • auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte, für elektrisch betriebene oder Carsharing-Fahrzeuge parkt.

Entscheidend ist, wie bei allen Halte- und Parkverstößen, ob es dabei zu einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt oder ob gar Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert werden. In diesen Fällen stehen bis zu 100 Euro und ggf. auch ein Punkt in Flensburg an.

Parken in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen

Das gilt auch für das Halten und Parken in zweiter Reihe. Unzulässiges Halten oder Parken werden künftig mit 55 Euro geahndet. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, d.h. einem Unfall, erhöht sich der Satz auf bis zu 110 Euro und es fällt ein Punkt in Flensburg an

Wer auf Schutzstreifen für Radfahrern hält, muss mit einer Geldbußen können von bis zu 100 Euro rechnen. Begründet wird dies damit, dass die durchgängige Nutzung des Schutzstreifens durch Radfahrer beeinträchtigt ist.

Bedeutung der Rettungsgasse

Es wird nicht nur das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sondern auch die unerlaubte Nutzung teurer. Die Bußgelder liegen zwischen 240 Euro für die bloße Benutzung und 320 Euro wenn es zu einem Unfall kommt. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem kann das Nichtbilden einer Rettungsgasse selbst dann mit Bußgeldern und Fahrverboten geahndet werden,  wenn dies nicht zu keiner konkreten Gefahr  oder Behinderung geführt hat. 

Bei Fahranfängern werden diese Verstöße als schwerwiegende Zuwiderhandlungen gewertet. Sie ziehen ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit nach sich.

Deaktivierungsverbot für Notbremsassistenzsysteme!

Neu geregelt wird in § 34 Absatz 1d StVO das Verbot für Kraftfahrzeuge, ab einer Geschwindigkeit vom 30 km/h den Notbremsassistenzsysteme abzuschalten. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Diese Änderung soll vor allem dazu dienen, dass Auffahrunfälle mit Bussen und LKW seltener und mit weniger gravierenden Folgen entstehen.

Geschwindigkeitsverstöße werden richtig teuer!

Die Regelsätze für Geschwindigkeitsverstöße wurden ebenfalls angepasst. Ein einmonatiges Fahrverbot droht innerorts bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, außerorts ab 26 km/h.

Überschreitung

Innerhalb

geschlossener Ortschaften

Außerhalb

geschlossener Ortschaften

 

Regelsatz

Fahrverbot

Punkte

Regelsatz

Fahrverbot

Punkte

bis 10 km/h

30 €

20 €

11 – 15 km/h

50 €

40 €

16 – 20 km/h

70 €

60 €

21 – 25 km/h

80 €

1 Monat

1

70 €

1

26 – 30 km/h

100 €

1 Monat

1

80 €

1 Monat

1

31 – 40 km/h

160 €

1 Monat

2

120 €

1 Monat

1

41 – 50 km/h

200 €

1 Monat

2

160 €

1 Monat

2

51 – 60 km/h

280 €

2 Monate

2

240 €

1 Monat

2

61 – 70 km/h

480 €

3 Monate

2

440 €

2 Monate

2

über 70 km/h

680 €

3 Monate

2

600 €

3 Monate

2

 

Grafische Übersicht der neuen Bußgelder

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