Was in vielen Ländern Europas bereits seit langer Zeit verboten und mit Bußgeldern und Punkten bewährt ist, war bis vor kurzem in Schweden noch möglich: Autofahren und telefonieren mit dem Handy am Ohr.
Dies hat sich am 01.02.2018 geändert. Zwar war es bereits seit 2013 untersagt, während der Autofahrt zu telefonieren, wenn dies Auswirkungen auf die Fahrweise hatte. Das Gesetz sprach hier von menligt inverkar på körningen.
Inzwischen ist es auch in Schweden veboten ist, mit einer Hand am Lenkrad Auto zu fahren und in der anderen ein Mobiltelefon zu halten, um zu telefonieren oder auf andere Art und Weise – z.B. in sozialen Netzwerken oder per SMS – zu kommunizieren.
Wer dies nicht weiß und mit den Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von umgerechnet ca. 160 € rechnen.
Wer das Land der Mitternachtssonne besucht ist daher gut beraten, wenn er darauf verzichtet, mit dem Mobiltelefon in der Hand zu telefonieren oder auf andere Art und Weise zu kommunizieren. Angesichts der sogenannten Null-Vision, d.h. dem Bestreben die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren, ist wohl kaum mit Nachsicht der schwedischen Polizei zu rechnen.
Ungeachtet der geänderten Gesetzeslage in Schweden ist aber auch in Deutschland gut beraten, wer als Autofahrer während der Fahrt darauf verzichtet, mit dem Mobiltelefon in der Hand zu kommunizieren oder Eingaben zu tätigen.
Nähere Informationen hierzu finden sich unter anderem in dem Beitrag des Bußgeld-Profi
vom 19.10.2017.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Beachten Sie auch im Ausland, dass neue Tatbestände und Geldbußen im Zweifelsfall sofort und ohne Übergangsfrist heute gültig sein können! Zudem können die Konsequenzen erheblich strenger sein als in Deutschland.
Ungeachtet dessen gilt aber auch hier: Im Zweifelsfall sollte man nicht jeden Bußgeldbescheid unwidersprochen akzeptieren. Ob ein Einspruch Sinn macht, kann in der Regel allerdings nur der versierte Anwalt beurteilen.