Nachdem am 28.04.2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten ist und Fahrverbote bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts drohen, will das Verkehrsministerium zurückrudern.
Bundesrat forderte Verschärfung
Der ursprüngliche Entwurf des Verkehrsministeriums musste auch vom Bundesrat abgesegnet werden. Dieser stimmte der StVO-Novelle allerdings nur mit Änderungen zu. Eine davon war das Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Damit sollte der durch überhöhte Geschwindigkeit tatsächlich geschaffenen Gefahr adäquat begegnet werden.
Verschärfung nicht verhältnismäßig
Das Verkehrsministerium sieht die Verschärfung kritisch: Diese sind vereinzelt unverhältnismäßig. Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, (
) haben Angst, ihren Führerschein [und] so ihren Job zu verlieren.
Dennoch wandte es nichts gegen diese Verschärfungen ein, um das Inkrafttreten der StVO-Novelle nicht zu gefährden. Weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen wollen. [Wenn] wir sie abgelehnt hätten [wäre die StVO-Novelle] (
) mit allen Vorteilen für Radfahrende [und] Rettungskräfte (
) NICHT in Kraft getreten.
Was kommt dann?
Wie genau die Verschärfungen entschärft werden sollen, ist noch nicht geklärt. Wahrscheinlich erarbeitet das Verkehrsministerium derzeit einen entsprechenden Entwurf. Ob dabei die Grenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen generell höher gesetzt werden, bevor ein Fahrverbot droht, oder Ausnahmeregelungen für bestimmte Konstellationen definiert werden, bleibt abzuwarten. Wir werden berichten.