Kaum ein Fahrzeug wird heute ohne Assistenz- oder Fahrerassistenzsysteme ausgeliefert. Indem sie den Fahrer entlasten, steigern sie nicht nur den Komfort, sondern tragen zugleich auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Bekannt sind insbesondere folgende Assistenz- und Sicherheitssysteme:
Seit dem 06.07.2022 (für neue Typgenehmigungen) vorgeschriebene Systeme
Die EU Verordnung 2019/2144 vom 27. November 2019 schreibt für neu genehmigte Fahrzeugtypen ab dem 06.07.2022 einige der genannten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten sowie bestimmte Konstruktionsmerkmale vor, um die allgemeine Sicherheit und den Schutz von Fahrzeuginsassen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu verbessern.
Gemäß Artikel 6 der Verordnung sind folgende hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für Fahrzeuge aller Klassen vorgeschrieben:
Fahrzeuge der Klassen M1 sowie N1 gemäß Richtlinie 2007/46/EG, d.h. Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen zudem mit
Für Busse und LKW gelten besondere Anforderungen
Bei Bussen und Lastkraftwagen (M2, M3, N2 und N3)) müssen hochentwickelte Systemen verbaut sein, „die Fußgänger und Radfahrer erkennen können, die sich in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden, und eine Warnung abgeben oder einen Zusammenstoß mit solchen ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern können.“
Als weiterer Sicherheitsaspekt müssen diese Fahrzeuge künftig so konstruiert und gebaut sein, „dass die direkte Sichtbarkeit ungeschützter Verkehrsteilnehmer vom Fahrersitz aus verbessert wird, und zwar indem unter Berücksichtigung der Besonderheiten unterschiedlicher Fahrzeugklassen die toten Winkel vor dem Fahrer und an seiner Seite möglichst weitgehend verringert werden.“