StVO-Novelle gescheitert
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24. November 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (vgl. TOP 11b) – die Abstimmung darüber wurde im Plenum des Bundesrates abgesetzt.
Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.
Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.
Quelle: Bundesrat | Presse und Kommunikation