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Die Krux mit der Rettungsgasse

Seit dem 01.01.2017 sollte die Frage, wie eine Rettungsgasse gebildet wird, einfacher werden. Dass das in der Praxis noch nicht ganz reibungslos funktioniert, drängt das Verkehrsministerium auf den Plan. Schärfere Sanktionen sollen als Ansporn dienen. Rettungsgasse bilden Eigentlich sollte mit dem neuen Jahr Klarheit für alle Autofahrer herrschen. Anders als noch im vergangenen Jahr ist […]
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29.05.2017
ca. 2 Minuten
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Seit dem 01.01.2017 sollte die Frage, wie eine Rettungsgasse gebildet wird, einfacher werden. Dass das in der Praxis noch nicht ganz reibungslos funktioniert, drängt das Verkehrsministerium auf den Plan. Schärfere Sanktionen sollen als Ansporn dienen.

Rettungsgasse bilden

Eigentlich sollte mit dem neuen Jahr Klarheit für alle Autofahrer herrschen. Anders als noch im vergangenen Jahr ist nicht mehr erforderlich zu unterscheiden wie viele Fahrspuren der Autobahnabschnitt hat, auf welcher das Fahrzeug steht und dann in die richtige Richtung auszuweichen. Weil die Bildung der Rettungsgasse eine Herausforderung an sich war, sollte etwas simples her: Linke Spur nach links, alle anderen nach rechts, dazwischen die Rettungsgasse. In der Theorie ganz einfach.

Härtere Strafen

Die Praxis jedoch zeigt, dass auch nach fünf Monaten das Bilden der Rettungsgasse weiterhin nur zurückhaltend erfolgt. Weil bei schweren Verkehrsunfällen bereits Sekunden über Leben und Tod der Unfallopfer entscheiden können, ist eine Rettungsgasse von enormer Bedeutung. Um diese zu unterstreichen, gedenkt das Verkehrsministerium die Strafen für Zuwiderhandlungen zu verschärfen:

Statt bisher 20 Euro sollen für einfache Verstöße bereits 55 Euro fällig werden. Wird die Rettungsgasse nicht gebildet und der Rettungswagen gezwungen sich den Weg unter Inkaufnahme von Sachbeschädigungen zu schaffen, fallen neben einem Bußgeld von 115 Euro auch ein Punkt an. Ebenfalls mit einem Punkt und lediglich 95 Euro bewährt sind durch das Fehlverhalten geschaffene Gefährdungen der Rettungskräfte und Verletzten.

Kanzlei Voigt Praxistipp

In Ihrem eigenen Interesse: Sobald der Verkehr stockt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Auch wenn derzeit nur 20 Euro Bußgeld anfallen, möchte sicherlich niemand das Leben anderer gefährden. Freie Rettungsgassen helfen Leben zu retten.

Orientieren Sie sich einfach an Ihrer rechten Hand: Mit der Handfläche auf dem Oberschenkel zeigt der Daumen nach links und die restlichen Finger nach rechts.

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