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Kfz-Haftpflichtversicherung – nicht für Arbeitsmaschinen und Stapler! 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
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22.03.2024
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Gabelstapler

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.

Empfehlung des Vermittlungsausschusses

Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte. Daraufhin hatte auch der GDV die Schaffung von Rechtssicherheit angemahnt.

Der Vermittlungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vorgeschlagen, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.

Gesetz setzt EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung um

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie – 2021/2118 und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Inkrafttreten

Der Bundestag hat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Weiterführende Links

DIP – Drucksachen und Protokolle

Quelle: Bundesrat Kompakt

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