Hinsichtlich der Stauung und Sicherung der Ladung im Pkw sei an dieser Stelle auf den Artikel „Unterschätzte Gefahr: Gepäck sicher im Auto verstauen“ sowie auf die dort dargestellten Grundlagen und physikalischen Gesetzmäßigkeiten verwiesen. Bei Fahrten mit Dachgepäckträgern, Wohnmobilen und Anhängern sind jedoch weitere Aspekte zu beachten, damit die Urlaubsreise nicht bereits nach der ersten Vollbremsung oder bei einer Polizeikontrolle endet.
Einer der häufigsten Verstöße ist die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts. Frei nach dem Motto „Wo noch Raum ist, ist auch Platz für Ladung“ wird das Reisegefährt oftmals so lange beladen, bis buchstäblich nichts mehr hineinpasst. Diese aus Sicherheitsgründen grundsätzlich begrüßenswerte formschlüssige Stauung geht jedoch häufig mit einer erheblichen Gewichtszunahme einher. Bei Wohnmobilen tragen zudem regelmäßig gefüllte Wassertanks dazu bei, dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird.
Was bei ein paar Gramm kaum ins Gewicht fällt, kann bei erheblicher Überladung nicht nur bußgeldrechtliche, sondern auch gravierende fahrzeugtechnische Konsequenzen haben. Bremsanlage, Fahrwerk, Schwerpunktlage und die Parameter der Assistenzsysteme sind auf das zulässige Fahrzeuggewicht ausgelegt, um selbst extreme Fahrmanöver sicher beherrschen zu können. Verlagert sich der Schwerpunkt jedoch ladungsbedingt nach oben, wird das Fahrzeug insbesondere in Kurven und bei Seitenwind deutlich anfälliger.
Wer mit Dachboxen oder Fahrradträgern unterwegs ist, sollte die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 130 km/h) nicht überschreiten. Denn neben einem möglichen Auftrieb durch Dachboxen nehmen mit steigender Geschwindigkeit sowohl die Windlast als auch der Kraftstoffverbrauch erheblich zu.
Windlasten betreffen im Übrigen nicht nur Dach-, sondern auch am Heck montierte Fahrradträger. Da Fahrräder meist seitlich etwas überstehen, sind diese Teile dem vollen Winddruck ausgesetzt. Abhängig vom Fahrradtyp, der Windstärke und der Konstruktion des Trägers können sowohl Schäden an den Fahrrädern als auch am Trägersystem entstehen. Auch ein Abfallen der Ladung kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Stützlast der Anhängerkupplung ist nicht nur im Anhängerbetrieb von Bedeutung, auch wenn sie dort eine besondere Rolle spielt. Wird das Heck des Zugfahrzeugs zu stark belastet, werden die Vorderräder entlastet. Dies führt zu einer verminderten Bodenhaftung und beeinträchtigt die Lenk- und Fahrstabilität. Zudem kann – je nach Bauart und Ausmaß der Überschreitung – die Zugdeichsel des Anhängers beschädigt werden.
Auch bei auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradträgern ist die zulässige Stützlast zwingend einzuhalten. Da Pedelecs in der Regel zwischen 13 und 25 kg wiegen und der Träger selbst ebenfalls ein Eigengewicht hat, ist die zulässige Grenze schnell erreicht oder überschritten. Es empfiehlt sich daher, das Gewicht vor Fahrtantritt – etwa durch den Ausbau der Akkus (sofern möglich) – zu reduzieren.
Stellt die Polizei fest, dass die Ladung nicht ausreichend gesichert oder das Fahrzeug überladen ist, kann sie die Weiterfahrt untersagen. Darüber hinaus drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.
Ist die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, beginnt das Verwarnungsgeld bei 35 Euro. Gelangt der kontrollierende Beamte zu der Auffassung, dass die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist (vgl. Ziff. 122608; § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG), werden 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig. Zudem kann die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt werden. Kommt es infolge unzureichender Ladungssicherung zu einem Unfall, drohen 75 Euro Bußgeld sowie ebenfalls ein Punkt.
Bei Überladung ist ab einer Überschreitung von 20 % mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Das Bußgeld staffelt sich wie folgt:
Die genannten Werte gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen. Im Schadensfall können zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen wegen grober Fahrlässigkeit drohen.
Wir von der Kanzlei Voigt wünschen Ihnen, dass Sie Ihren Urlaub nicht nur genießen, sondern ihn auch sicher und ohne Komplikationen antreten und beenden. Überprüfen Sie daher vor Fahrtbeginn die Einhaltung der zulässigen Gewichte und kontrollieren Sie während der Fahrt regelmäßig den Sitz der Ladung sowie deren Sicherung. Längere Fahrten sollten möglichst in Etappen erfolgen. Die Pausen zwischen den einzelnen Abschnitten eignen sich hervorragend für entsprechende Kontrollen.
Sollte es dennoch zu Problemen kommen, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Die Erfahrung zeigt, dass es – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – durchaus sinnvoll sein kann, Bußgeldbescheide nicht ungeprüft hinzunehmen und auch Kürzungen von Versicherungsleistungen im Schadensfall nicht vorschnell zu akzeptieren.
Aktualisiert: 24.06.2022