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Da beißt mich doch … ein Esel

So mancher Fall der Tierhalterhaftung gehört zum Alltag der Schadensregulierung: Hunde, die vor Fahrzeuge laufen oder Pferde, die scheuen. Mit einer etwas kurioseren Angelegenheit musste sich das Landgericht (LG) Gießen auseinandersetzen.
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06.10.2017
ca. 1 Minute
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Der Halter eines orangefarbenen McLaren Sportwagens (Neuwert ca. 300.000 Euro) wollte sein Fahrzeug an einer Weide parken. Die Errechnung hatte er jedoch ohne den Esel gemacht, der unvermittelt hinter dem Wagen auftauchte und wiederholt in die Speziallackierung und Carbonteile biss.

Den entstandenen Lackschaden in Höhe von ca. 5.800 Euro wollte der Geschädigte vom Halter des Esels ersetzt wissen. Dieser jedoch bestritt, dass der Esel dafür verantwortlich sei und behauptete, dass die Kratzer bereits vorher vorhanden war. Folglich verweigerte er auch jedwede Schadenszahlung. Und so zog der Fahrzeughalter vor Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts

Dem Gericht war bereits ein anderer Vorfall bekannt, wonach der Esel in ein Fahrzeug gebissen haben soll. Dennoch musste es aufklären, ob der Schaden am Sportwagen tatsächlich von diesem Esel verursacht wurde oder vorher bestand. Ein Zeuge (und Mitarbeiter des Geschädigten) bestätigte den Hergang, wonach der Esel den Zaun weit nach vorne gedrückt haben soll, um an das Fahrzeug zukommen. Für das Gericht war damit die Angelegenheit klar(er) und so sprach es dem Fahrzeughalter den Schadensersatz für den Lackschaden zu.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Nicht jeder Fall von Tierhalterhaftung ist eindeutig und insbesondere die Problematik der Schadensverursachung stellt Geschädigte vor eine schwierige Ausgangslage. Umso mehr lohnt es sich, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu holen. Nur so kann eine effektive Schadensabwicklung angestrebt werden. Die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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