Der Verkehrsminister will härtere Strafen für Handy-Verstöße am Steuer einführen, weil die bestehende Regelung nicht ernst genommen
werde, heißt es in der Begründung einer entsprechenden Verordnung. Darüber hinaus soll ein Vermummungsverbot auch für Autofahrer gelten. Doch was steckt dahinter?
Fahrverbot für Telefonieren im Straßenverkehr
Die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Nutzung von Handys am Steuer – sei es durch Telefonieren oder Kurznachrichten-Schreiben – zeigt, dass das Thema weiterhin brisant ist. Anlass genug für Bundesverkehrsminister Dobrindt, um härtere Sanktionen zu fordern.
Statt der mittlerweile 60 Euro, die drohen, wenn ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy unzulässig nutzt, soll das Bußgeld auf 100 Euro steigen. Neu hinzukommen soll die Möglichkeit, direkt ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen, wenn durch die Nutzung andere gefährdet werden. Und auch für die Radfahrer soll es teurer werden, wenn es nach dem Verkehrsministerium geht. Das Bußgeld soll von 25 Euro auf 55 Euro mehr als verdoppelt werden.
Ob die geplanten Änderungen zu einem Rückgang der Verstöße führen oder auch in Zukunft die Bußgelder weiter angehoben werden müssen, wird die Zeit zeigen.
Das Gesicht muss erkennbar und identifizierbar sein
Auch die Bekleidungsvorschriften für Autofahrer
sollen geändert werden. Bei der unmittelbaren Verkehrsraumüberwachung, treten Polizeibeamte immer mehr in den Hintergrund. Sie sind vornehmlich nur noch bei konzertierten Aktionen oder dann involviert, wenn es darum geht, Verkehrssünder anzuhalten und die Identität festzustellen. Ansonsten kommen verstärkt automatisierte, mit Kameras ausgestattete Systeme zum Einsatz.
Ist der Fahrer dann nicht erkennbar, z.B. aufgrund schlechter Bildqualität oder Maskierung, kann er nur in den seltensten Fällen identifiziert und belangt werden.
Die Ahndung der Verstöße würde also erschwert, wenn Masken, Schleier oder Ähnliches das ganze Gesicht oder wesentliche Teile davon verdeckten. Damit soll jetzt Schluss sein. Wer ein Fahrzeug führt oder führen will, darf sein Gesicht künftig nicht mehr in einer Weise verhüllen oder verdecken, die dazu führt, dass es nicht mehr erkennbar ist. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Ob und in welchem Umfang dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten. In der Zwischenzeit gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Sollten Sie nach geltendem Recht mit einem Bußgeldverfahren oder einem Fahrverbot konfrontiert sein, helfen Ihnen die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt gerne weiter.