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StVO-Novelle mit Änderungen zugestimmt

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der StVO-Novelle weitestgehend zugestimmt. Allerdings sahen die Vertreter der Länder noch in einigen Punkten Änderungsbedarf. Wenn die Bundesregierung diese übernimmt, kann die Novelle in Kraft treten. Dann wird es für Verkehrssünder wieder teurer. Mehr Schutz für Radfahrer Ein wesentlicher Bestandteil, der Radfahrern zu Gute kommen soll, sind Park- und […]
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17.02.2020
ca. 4 Minuten
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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der StVO-Novelle weitestgehend zugestimmt. Allerdings sahen die Vertreter der Länder noch in einigen Punkten Änderungsbedarf. Wenn die Bundesregierung diese übernimmt, kann die Novelle in Kraft treten. Dann wird es für Verkehrssünder wieder teurer.

Mehr Schutz für Radfahrer

Ein wesentlicher Bestandteil, der Radfahrern zu Gute kommen soll, sind Park- und Halteverbote. Vor allem im Kreuzungsbereich soll – wenn Radwege vorhanden sind – schon 8 Meter von den Schnittpunkten entfernt ein Parkverbot beginnen. Damit soll ein besseres Sichtfeld geschaffen werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausführung zu Eckausrundungen sah der Bundesrat als eher verwirrend denn zielführend.

Das Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen wurde vom Bundesrat angenommen – mit einer Ergänzung. Es soll nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge gelten. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat einen Anpassungsbedarf der bestehenden Bußgelder. Geht es nach der Länderkammer, wird die vorschriftswidrige Benutzung von Geh- und Radwegen aus Nr. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) künftig statt 10 Euro nun 55 Euro kosten. Kommt es zu Behinderungen, drohen statt der bisherigen 15 Euro dann 70 Euro – und damit ein Punkt. Wer beinahe einen Unfall verursacht, dem drohen statt 20 Euro dann 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt. Kracht es dann tatsächlich, fallen statt 25 Euro dann 100 Euro sowie ein Punkt. Das gilt übrigens auch für eine Nutzung durch Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen!

Weiterhin soll auch das Abbiegen, ohne entsprechend Fahrzeuge durchzulassen (Nr. 39 bzw. Nr. 39.1 und 41 BKatV) von 20 Euro auf 40 Euro bzw. von 70 Euro auf 140 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot steigen, wenn dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Und auch das Ein- und Aussteigen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Nr. 64 und 64.1 BKatV) soll von bisher 20 Euro auf 40 Euro ansteigen. Kommt es zum Unfall, drohen künftig statt 25 Euro gleich 50 Euro.

Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit – aber nicht immer

Um Fußgänger und Radfahrer besser vor Unfällen mit rechts abbiegenden LKWs zu schützen, sah die Vorlage der Bundesregierung vor, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts nur in Schrittgeschwindigkeit abbiegen sollten. Das erschien dem Bundesrat nicht ausnahmslos sinnvoll. Wenn beispielsweise der Fußgänger- und Radverkehr über eine eigene Fußgänger- oder Radfahrerampel geregelt wird, so dass ein grüner Pfeil freie Fahrt gewährt, wäre Schrittgeschwindigkeit nicht zielführend.

Fahrverbot bereits ab 21 km/h zu viel

Geht es nach dem Bundesrat, droht künftig bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ein einmonatiges Fahrverbot. Damit soll der durch überhöhte Geschwindigkeit tatsächlich geschaffenen Gefahr adäquat begegnet werden. Begründet wird der Schritt damit, dass auch ein einfacher Rotlichtverstoß ohne konkrete Gefährdung bereits ein Fahrverbot nach sich zieht.

Darüber hinaus sollen auch die Bußgelder für das unzulässige Halten (Nr. 51 und 51.1 BKatV) von 10 Euro auf 20 Euro verdoppelt werden. Wird dadurch eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen, sollen statt 15 Euro künftig 35 Euro drohen. Und auch das Parken an engen und unübersichtlichen Stellen sowie im Bereich scharfer Kurven soll zwischen 20 bis 30 Euro teurer werden. Wer dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert, soll statt bisher 60 Euro – nicht wie von der Bundesregierung vorgesehen 70 Euro – in Zukunft 100 Euro zahlen.

Auch das Parken im Halteverbot soll entsprechend teurer werden. Hier sollen statt bisher 15 bis 35 Euro in Zukunft 25 bis 50 Euro anfallen. In dieser Konstellation soll die Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz ebenfalls 100 Euro nach sich ziehen.

Zur Begründung heißt es, dass lediglich eine Erhöhung des Bußgeldes für das Halten in zweiter Reihe zu einem Ungleichgewicht der Bußgelder führe. Da schien es als gerecht gleich alle Bußgelder der Kategorie nach oben anzupassen. In diesem Zusammenhang soll dies dann auch für das Parken in zweiter Reihe von 20 auf 55 Euro erfolgen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, steigt das Bußgeld von 25 Euro auf 80 Euro – und hat damit einen Punkt zur Folge. Neu geschaffen werden soll ein Bußgeld, wenn es beinahe bzw. tatsächlich zum Unfall kommt. In diesen Fällen drohen künftig 90 bzw. 110 Euro und jeweils ein Punkt. Wer für länger als 15 Minuten in zweiter Reihe parkt, muss in Zukunft mit einem Bußgeld zwischen 85 und 90 Euro rechnen – statt bislang 30 bis 35 Euro.

Und was wurde abgelehnt?

Der Bundesrat hat nicht alle vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Abgelehnt wurde unter anderem das Parkverbot für Fahrräder auf der Fahrbahn. Die Konsequenz wäre eine verstärkte Nutzung der Gehwege als Parkfläche. Bestärkt wurde die Entscheidung durch einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, die die Funktion der Gehwege als Schutzräume für Fußgängerinnen und Fußgänger hervorgehoben habe, die von anderen Nutzfahrzeugen freizuhalten sind.

Ebenfalls abgelehnt hat der Bundesrat die Freigabe von Bussonderstreifen für Fahrgemeinschaften mit mehrfach besetztem PKW. Die Bedenken, dass die mit den Sonderfahrstreifen angestrebte Beschleunigung des ÖPNV gefährden könnte, sprach gegen diese Öffnung. Ebenso sah der Bundesrat die Freigabe der für die Radführung genutzten Bussonderstreifen als eine mögliche Behinderung des Radverkehrs.

Alle Änderungen im Detail sind in der Bundesrat-Drucksache 591/19 nachzulesen.

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