Nachdem sich in Deutschland das LG Mannheim in den wesentlichen Sachfragen auf die Seiten der Versicherungsnehmer geschlagen hat und in der Begründung des Urteils den grundsätzlichen Anspruch aus der Betriebsschließungsversicherung bejaht hat, gibt es nun ein aktuelles Urteil aus Frankreich. Dort wurde die AXA aufgrund der Schließung der Bars und Restaurants von einem Gastronom aus der Betriebsschließungsversicherung in Anspruch genommen und auch entsprechend verurteilt. Die Aktie der AXA gab daraufhin signifikant nach.
Es scheint, als würde die Verteidigungsstrategie der Versicherer nicht aufgehen und eine erhebliche Kostenlawine auf die Konzerne zurollen. Aus diesem Grunde haben bereits einige Versicherer die Position aus der sogenannten bayerischen Lösung (15% der vereinbarten Versicherungssumme) verlassen und bieten mittlerweile wesentlich günstigere Vergleiche an.
Es empfiehlt sich hier unbedingt, die eigene Position anwaltlich prüfen und beurteilen zu lassen, bevor man sich vorschnell auf vermeintlich gute Angebote des Versicherers einlässt und am Ende des Tages viel Geld verliert.