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Automatisiertes Fahren: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf

Dass automatisiertes Fahren technisch machbar ist, zeigen die neuesten Entwicklungen der Branche. Im Weg stand jedoch bislang das Straßenverkehrsgesetz. Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzesentwurf, der das ändern und sicherstellen soll, dass Deutschland zum Leitmarkt für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge wird und Leitanbieter bleibt. Gleichzeitig soll das automatisierte Fahren die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort steigern und […]
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15.02.2017
ca. 3 Minuten
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Dass automatisiertes Fahren technisch machbar ist, zeigen die neuesten Entwicklungen der Branche. Im Weg stand jedoch bislang das Straßenverkehrsgesetz. Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzesentwurf, der das ändern und sicherstellen soll, dass Deutschland zum Leitmarkt für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge wird und Leitanbieter bleibt. Gleichzeitig soll das automatisierte Fahren die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort steigern und dabei gleichzeitig den Verkehrsfluss erhöhen.

Automatisiertes Fahren heute

Das komplett selbständige Fahren kennen nur noch Oldtimer-Liebhaber und Fahranfänger, die ihr Erspartes in ein Fahrzeug stecken, das älter ist als sie selbst. Längst gehört das assistierte Fahren nicht nur zur Ausstattung hochpreisiger Fahrzeuge, sondern findet auch im preiswerteren Sektor Einzug in das Funktionspaket – ABS und ESP gehören längst zum Standard. Vom Abstandsregeltempomaten (ACC), Parkassistenten, Spurhalte- und Spurwechselassistenten bis zum Notbremsassistenten unterstützten immer modernere Fahrerassistenzsysteme Einzug in den Fahreralltag. Und auch das teilautomatisierte Fahren mit beispielsweise der Stop-and-Go Funktion oder Einparkassistenten sind längst keine Zukunftsmusik mehr.

Automatisiertes Fahren von morgen

Mit dem Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren soll das Straßenverkehrsgesetz dahingehend geändert werden, dass hoch- und vollautomatisiere Fahrsysteme die Fahraufgabe künftig selbständig übernehmen. Den rechtlichen Kern bildet dabei die Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer.

Bundesminister Alexander Dobrindt meint dazu: Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.

Das entbindet den Menschen aber nicht aus der Verantwortung: Auch beim Einsatz des Computers soll er die Verantwortung tragen. Deshalb sollen die Systeme jederzeit durch Menschen deaktivierbar oder übersteuerbar sein. Auch schreibt der Entwurf in bestimmten Situationen die Rücknahme der Steuerung durch den Fahrer vor: Fordert das System den Fahrer auf die Kontrolle zu übernehmen oder liegen die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr vor – wie z.B. ein geplatzter Reifen -, so regelt die Vorschrift, dass der Fahrer die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen hat.

Um Unfallursachen aufklären und nachweisen zu können, wer in bestimmten Fahrsituationen verantwortlich für die Steuerung war, wird eine Blackbox zur Speicherung der wesentlichen Daten der Fahrt vorgeschrieben. Das soll einem pauschalen Abschieben der Schuld auf ein Systemversagen vorbeugen.

Der Mensch als Passagier

Bis zum autonomen Fahren, bei dem der Mensch nur noch Passagier des Fahrzeuges ist, ist es daher noch ein langer Weg. Einen ersten Schritt in diese Richtung bildet der Gesetzesentwurf. Und auch die Industrie und Forschung treiben die Entwicklung voran. Einer der Meilensteine auf dem Weg zum autonomen (fahrerlosen) Fahren ist das vernetzte Fahren, bei dem zum einen die Fahrzeuge unter einander kommunizieren (Vehicle-to-Vehicle, V2V), zum anderen das Fahrzeug mit der Infrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I). Damit sollen Stau- und Gefahrensituationen erkannt, sowie Verkehrsfluss und Verkehrsführung sicherer und effizienter gestaltet werden.

Getestet wird des derzeit auf einem Abschnitt der Autobahn A9, der als Digitales Testfeld Autobahn(DTA) ausgezeichnet ist. Darauf sollen die technischen Entwicklungen an sich und im Zusammenspiel unter Realbedingungen getestet werden. Unter anderem sind auf dem DTA spezielle Landmarkenschilder angebracht, die an stark vereinfachte QR-Codes erinnern. Diese sollen den Fahrzeugen ermöglichen ihre exakte Position zu ermitteln und zu prüfen – ähnlich den Sternenkarten der alten Seefahrer.

Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis sich das Autofahren grundlegend verändert.

 

(Quelle: Bundesregierung / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

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