Um – wie berichtet – härter gegen Raser vorgehen zu können, die sich ein illegales Autorennen liefern, hat nun auch der Bundesrat der Gesetzesinitiative des Bundesrates aus Herbst 2016 zugestimmt. Damit werden Verstöße dagegen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet. Somit wurde die Möglichkeit eröffnet, nicht nur Geldstrafen als Sanktionen zu verhängen. In Zukunft drohen – bei schweren Personenschäden infolge illegaler Autorennen – bis zu 10 Jahre Haft.
In der künftigen Fassung wird nicht nur die Teilnahme, sondern auch der Versuch und die Ausrichtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens unter Strafe gestellt. Dies soll dem Aspekt gerecht werden, dass Rennen abgebrochen werden, sobald die Polizei auftritt.
Künftig soll auch ein einzelner Auto- oder Motorradfahrer vom Straftatbestand erfasst sein, wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als würde er versuchen seine Bestzeit zu schlagen. Dies soll unter anderem der Entwicklung entgegenwirken, dass Autofahrer Videos von ihren rasanten Fahrten ins Internet einstellen.
Neben den drohenden Geld- und Haftstrafen soll die Möglichkeit zur Einziehung der beteiligten Fahrzeuge ebenfalls zur Bekämpfung der Raserszene beitragen. Durch die Wegnahme der gefährlichen Spielzeuge
soll ein negativer Anreiz geschaffen werden.
Doch nicht nur die Fahrzeuge werden künftig weggenommen, auch die Entziehung der Fahrerlaubnis soll in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, die regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Damit die Gesetzesänderung in Kraft tritt, muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden – bis dahin gelten noch die alten Regelungen. Wir werden das Thema weiterhin im Auge behalten und darüber berichten.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates zu TOP 8 vom 22.09.2017)