Vor ein paar Tagen haben wir bundesweit für eine Teilnahme an einer Branchenumfrage des Kfz-Gewerbes geworben, um mit branchenrelevanten Informationen aus der Branche für die Branche einen Beitrag zu leisten. Wir konnten insgesamt fast 200 Markenwerkstätten, freie Werkstätten, K&L-Betriebe, Kfz-Sachverständige und Fahrzeugflotten für diese Idee begeistern und waren von dem Interesse an der Umfrage geradezu überwältigt.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Umfrage vorstellen. Bei Detailfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Etwa 43 % aller Reparaturbetriebe haben bereits finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen. Bei Karosserie- und Lackierbetrieben (43,5 %) lag der Anteil nur geringfügig höher als bei Marken (42,5 %) – und freien Werkstätten (42,8 %). Der Anteil der Betriebe mit Partnerverträgen eines Kfz-Versicherers oder Schadensteuerers lag mit 40 % deutlich niedriger als bei den Betrieben ohne entsprechende Vereinbarung (45 %). 30 % der befragten Kfz-Sachverständigen gaben an bereits finanzielle Soforthilfen beantragt zu haben. In knapp 15 % aller Anträge auf Soforthilfe erfolgten bereits Auszahlungen oder wurden angekündigt.
Anträge auf Soforthilfe wurden recht homogen und von allen Befragten etwa gleichermaßen gestellt. Bei der Frage nach beantragter Kurzarbeit zeigt sich ein differenzierteres Bild. Während 78 % aller Markenwerkstätten und sogar 83 % aller Karosserie- und Lackierbetriebe bereits einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt haben, ist das bei den freien Werkstätten lediglich zu 57 % und bei den Kfz-Sachverständigen nur zu 25 % der Fall.
Nur 5 % aller befragten Betriebe haben bislang einen Leistungsantrag bei ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt. 20 % der Anträge befinden sich noch im Status der Prüfung; 80 % der Anträge wurden bereits abgelehnt. Das wiederum verwundert nicht, da behördliche Allgemeinverfügungen zur Schließung von Reparaturbetrieben nicht bekannt sind. Ob Versicherungsschutz im Einzelfall in Frage kommt, weil etwa aufgrund einer Masseninfektion einzelne Betriebe vollständig von den Gesundheitsämtern geschlossen wurden, bedarf jeweils einer Prüfung im Einzelfall. Von den befragten Kfz-Sachverständigen hat keiner einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der signifikante Auftragsrückgang macht sich offenbar nun auch bei der Frage der Liquidität bemerkbar. 16 % aller Reparaturbetriebe (Markenwerkstätten 14 %, freie Werkstätten 13 % und Karosserie- und Lackierbetriebe 16 %) haben bereits einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit beantragt. Weitere 9 % (Markenwerkstätten zu 14 %, freie Werkstätten zu 4 % und Karosserie- und Lackierbetriebe zu 10 %) haben einen Kredit über die Hausbank – ohne KfW-Förderung – in Anspruch nehmen müssen. Damit ist ein Viertel aller Reparaturbetriebe auf zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Krediten angewiesen. Bei den Gutachtern zeigt sich ein gänzlich anderes Bild. Kein Sachverständiger ist wegen eines Kredits auf seine Hausbank zugegangen und nur 4 % der befragten Gutachter haben bislang einen Antrag auf einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit gestellt.
Um die Liquidität auch unabhängig von Krediten zu stärken, haben 40 % aller Reparaturbetriebe einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und immerhin 33 % aller Betriebe einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung gestellt.
16 % von ihnen haben eine Stundung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und 19 % aller Betriebe eine solche der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen. Die Lage bei den Gutachtern sieht auch hier wiederum deutlich besser aus. Lediglich 11 % der Sachverständigen haben die Steuervorauszahlung herabsetzen und 15 % sich die Umsatzsteuersondervorauszahlung erstatten lassen. Stundungen zu BG-Beiträgen oder SV-Abgaben wurden von dieser Berufsgruppe nicht in Anspruch genommen.
Insgesamt hat die Corona-Krise die Kfz-Branche hart getroffen und es steht zu befürchten, dass die Verlängerung der Kontaktsperre bis Anfang Mai noch den einen oder anderen Betrieb mehr in Schwierigkeiten bringen wird. Schon jetzt sind viele Betriebe zur Aufrechterhaltung Ihrer Zahlungsverpflichtungen dringend auf externe finanzielle Unterstützung angewiesen, eine gehörige Anzahl der Befragten nimmt zudem die Möglichkeit in Anspruch, Steuer(voraus)zahlungen einstweilen zu stunden. Wollen wir hoffen, dass die versprochenen staatlichen Unterstützungshilfen wirklich so zeitnah und unbürokratisch gewährt werden, wie zugesagt und drücken wir zudem die Daumen, dass die automobile Welt sich von diesem Schlag schnell und vollständig erholt.
Wir werden diese Umfrage – um auch Entwicklungen ablesen zu können – in der kommenden Woche wiederholen und hoffen bereits jetzt erneut auf zahlreiche Teilnahmen, die wir dann erneut auswerten und zur Verfügung stellen werden.
Für weitere Informationen und/oder Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kanzlei Voigt jederzeit und gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Henning Hamann
Geschäftsführer
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