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Bereits kleinste Mengen von Amphetaminen führen zum Verlust des Führerscheins!

Bei der Teilnahme am Straßenverkehr kommt es nicht darauf an, welche Konzentration von Amphetaminen im Blut nachgewiesen wird. Das ist der Fahrerlaubnisbehörde ziemlich egal. Daher: Hände weg von Amphetaminen!
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27.06.2016
ca. 2 Minuten
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Bereits die Einnahme von Amphetaminen in kleinster Menge berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr., in einem Beschluss vom 20.04.2016 (Az. 1 L 269/16.NW). Im vorliegenden Fall wurde der Motorradfahrer bei einer Fahrt durch die Polizei kontrolliert. Wegen des Verdachts auf Drogenkonsum wurde eine Blutprobe veranlasst. Im toxikologischen Gutachten stellte man eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin im Blut fest. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Sie begründete dies mit dem Konsum der Droge Amphetamin, die den Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen macht. Dieser widersprach der Entscheidung und beantragte bei Gericht einstweiligen Rechtsschutz. Der Biker sagte aus, dass er sich auf einem Festival am Samstag nach erheblichem Alkoholkonsum habe verleiten lassen, an einer Linie Amphetamin kurz zu ziehen. Weil die Droge nach seinen Informationen innerhalb von maximal 3 Tagen abgebaut sei, sei er absichtlich bis Donnerstag nicht gefahren.

Das Gericht lehnte den Antrag des Motorradfahrers ab. Nach der Fahrerlaubnisverordnung reiche bereits die einmalige Einnahme der  harten Droge Amphetamin aus, um zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet zu sein. Dies gelte auch dann, wenn der Betreffende gar nicht unter dem Einfluss der Droge gefahren sei. Das folge aus der gesteigerten Gefährlichkeit der Droge, wie sie im toxikologischen Gutachten beschrieben werde. Der Gutachter führte hierin aus, eine gewisse Restwirkung der Droge sei nicht auszuschließen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass es gerade in der Abklingphase einer akuten Psychostimulantienwirkung zu schweren psychophysischen Erschöpfungszuständen kommen könne. Dadurch könne die persönliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Vorsicht: Für den Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr kommt es nicht darauf an, welche Konzentration von Amphetaminen im Blut nachgewiesen wird. Das ist der Fahrerlaubnisbehörde ziemlich egal. Daher: Hände weg von Amphetaminen!

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