Jetzt trifft es die Sachverständigen!
Wieder einmal ist es die HUK, die ihrer Kreativität bei der Kürzung von Schadenpositionen freien Lauf lässt. Bundesweit greift der Versicherer aus Coburg seit neuestem die Wiederbeschaffungswerte und damit direkt die Sachverständigengutachten an.
Was auf den ersten Blick nach einer vielleicht überschaubaren Zielgruppe, nämlich nur Gutachten an Totalschäden mit Vorbeschädigung, aussieht, macht bei genauerer Betrachtung allerdings deutlich, dass es alle Fahrzeuge mit Vorschäden und damit auch Reparaturfälle betreffen kann, in denen die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert nicht weit auseinanderliegen. Denn wenn aufgrund von Vorschäden der Wiederbeschaffungswert nach unten korrigiert werden muss, dann wird aus einem für den Service günstigen Reparaturauftrag ganz schnell mal ein Totalschaden.
Was genau sich hinter der neuesten Masche der HUK Coburg verbirgt, wie die in den Schreiben erwähnten Urteile zu bewerten sind, was sich daraus für juristische Konsequenzen ergeben und welche konkreten Handlungsempfehlung ausgesprochen werden – das alles sind die Themen des Sonder-Webinars der Vortragserie: Anwalt? Jetzt erst Recht§!
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