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Alle Jahre wieder: Winterreifen

Jedes Jahr stehen Autofahrer, die nicht über Ganzjahresreifen verfügen, vor der Frage wann und welche Winterreifen montiert werden müssen. Dabei halten sich einige Mythen hartnäckig – teils mit wahrem Kern und teils aus Unkenntnis. Grund genug, um mit einigen Mythen aufzuräumen. Von Oktober bis Ostern Der Mythos, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern Pflicht seien, […]
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02.10.2020
ca. 3 Minuten
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Jedes Jahr stehen Autofahrer, die nicht über Ganzjahresreifen verfügen, vor der Frage wann und welche Winterreifen montiert werden müssen. Dabei halten sich einige Mythen hartnäckig – teils mit wahrem Kern und teils aus Unkenntnis. Grund genug, um mit einigen Mythen aufzuräumen.

Von Oktober bis Ostern

Der Mythos, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern Pflicht seien, hält sich weiterhin hart. Fakt ist jedoch, dass in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht besteht. Nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind passende Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom Monat. Zwar war in der Vergangenheit vor allem in den Monaten Oktober bis April verstärkt mit Eis und Schnee zu rechnen, so dass sich die Regel von Oktober bis Ostern entwickelt hat. Die aktuelle Wetterentwicklung jedoch scheint eine Verschiebung mit sich zu bringen.

Nur Reifen mit dem Schneeflockensymbol sind erlaubt

Seit Januar 2018 dürfen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke in der Mitte) neu aufgezogen werden. Damit soll eine einheitliche Qualität der Winterreifen sichergestellt werden. Sie lösen die M+S (Matsch und Schnee) Kennzeichnung ab, die unabhängig von einem Prüfverfahren bestand. Reifen, die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen noch aufgebraucht werden. Für diese besteht bis 30.09.2024 eine Übergangsfrist.

Allerdings sollte vor der Montage vorhandener Winterreifen geprüft werden, ob die Profiltiefe ausreichend ist. Unterschreitet das Profil vier Millimeter, darf der Reifen nicht mehr angebracht und muss ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass beide Reifen einer Achse gemeinsam ausgetauscht werden.

Auch sollte der Reifen nicht älter als maximal acht Jahre sein, weil das Material starrer wird. Das Alter lässt sich den letzten vier Ziffern der DOT-Nummer entnehmen. Dabei geben die ersten beiden Ziffern die Kalenderwoche und die letzten beiden das Jahr der Produktion an.

Winterreifen nur auf Stahlfelgen

Das Gerücht, dass Winterreifen nur auf Stahlfelgen montiert werden können, hält sich hartnäckig. Grundsätzlich ist es zutreffend, dass Stahlfelgen widerstandsfähiger gegen Korrosion als Alufelgen, vor allem wenn auch noch Streusalz ins Spiel kommt. Doch auch Alufelgen sind als wintertaugliche Modelle erhältlich. Dabei werden sie als spezielle Winterfelgen angeboten. Diese sind mit einer speziellen Oberflächenbehandlung besonders vor Rost geschützt, der unentdeckt zu einem schleichenden Druckverlust führen kann, wenn das Felgenhorn betroffen ist.

Was droht bei einem Verstoß?

Wer trotz winterlicher Straßen mit Sommerreifen fährt, riskiert als Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt. Wer aufgrund der falschen Bereifung einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, muss neben dem Punkt mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Kommt es beinahe zu einem Unfall, werden gleich 100 Euro fällig und wenn es dann tatsächlich kracht sogar 120 Euro.

Auch dem Halter droht ein Bußgeld

Doch auch für den Halter ist der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht nicht ohne Folgen. Ihm droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt – sofern er nicht bereits als Fahrer bestraft wird. Das soll vor allem Halter von Fahrzeugflotten und Mietwagen dazu anhalten ihre Fahrzeuge mit den Witterungsverhältnissen angepasster Bereifung zur Verfügung zu stellen.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Wer Sommerreifen aufgezogen hat, kann vom Wetterumschwung überrascht werden. Sollte es dann auch noch zum Unfall mit falscher Bereifung kommen, kann es teuer werden. Daher ist das rechtzeitige Anbringen von Winterreifen von enormer Wichtigkeit. Sollten Sie von einem Unfall oder einem Bußgeld betroffen sein, helfen Ihnen die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt gerne weiter.

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