Fahrzeugabhängig können dabei auch unspektakulär aussehende Pfützen zu erheblichen Folgen führen, wenn beim Durchfahren Wasser in den Ansaugtrakt des Motors gelangt und einen sogenannten Wasserschlag mit kapitalem Motorschaden nach sich zieht.
Neben der Bodenfreiheit, d.h. dem Abstand des Fahrzeugbodens zur Fahrbahn, kommt es entscheidend auf die Lage der Luftansaugung an. Da diese fahrzeugabhängig unterschiedlich positioniert ist, können bei einem Kleinwagen bereits „wenige cm“ zu viel sein, wo bei Spezialfahrzeugen – mit Luftansaugstutzen auf Dachkantenhöhe – selbst eine Überflutung des Motors unproblematisch ist.
Allerdings können auch bei Spezial- oder großen und schweren Fahrzeugen bereits wenige Millimeter gefährlich werden, wenn eine Bodenhaftung entweder eine Rutschpartie nach sich zieht oder das Wasser nicht schnell genug abfließen kann und das Fahrzeug aufschwimmt (Aquaplaning).
Das Aufschwimmen eines Rades oder „lediglich“ der Vorderräder ist meistens nur kurz und bleibt folgenlos. Kritischer ist es dagegen, wenn die Hinterräder zuerst oder alle Räder den Bodenkontakt verlieren und das Fahrzeug unkontrolliert ins Schleudern gerät und z.B. quer zur Fahrbahn steht, wenn die Räder wieder Bodenkontakt bekommen.
Auch bei nasser oder gar überfluteter Fahrbahn gilt § 3 StVO. Hiernach darf, „wer ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Allerdings ist auch der beste und umsichtigste Autofahrer nicht vor einem Wasserschlag gefeit, wenn er in eine – für ihn nicht erkennbare aber für sein Fahrzeug zu tiefe – Wasseransammlung hineinfährt oder das Wasser um ihn herum plötzlich und vorhergesehen ansteigt.
Für Fremdschäden ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Dies gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden, die Mitfahrer erleiden.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug infolge von Aquaplaning oder Wasserschlag ist – einzelfallabhängig – die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig. Mitunter kann auch ein Anspruch gegenüber dem Träger der Straßenbaulast bestehen.
Neben hinreichender Profiltiefe sollte – insbesondere bei Reifen mit vorgegebener Laufrichtung – auf die richtige Montage geachtet werden. Allerdings kann auch das beste Profil weder vor Aquaplaning noch ungewollten Schleudervorgängen bewahren, wenn die Geschwindigkeit nicht stimmt.
Wer mit seinem Fahrzeug in eine Aquaplaning-Situation gerät, sollte das Gas wegnehmen und dadurch die Geschwindigkeit verringern. ABS verhindert zwar ein Blockieren der Räder bei starkem Bremsen und verbessert das Bremsverhalten bei glatter Fahrbahn. Aquaplaning kann es jedoch nicht verhindern. Lenken Sie nicht gegen, da Sie damit dazu beitragen ein Schleudern bei erneutem Bodenkontakt der Räder zu verhindern.
Sollten Sie – trotz umsichtiger Fahrweise – einen durch Aquaplaning bedingten Schaden oder ihr Fahrzeug einen Wasserschlag erlitten haben oder einen Fremdschaden verursacht haben, sprechen Sie mit uns. Voigt regelt.
Titelbild: POL-HK: Pressemeldung der PI Heidekreis ;
Illustration: “Verkehrsunfall auf der BAB27”: Polizeiinspektion Cuxhaven, v. 29.07.2023