Vom 24. bis zum 26.01.2018 findet der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt.
Die Arbeitskreise mit straßenverkehrsrechtlichem Bezug
AK I Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland
AK II Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
AK III Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
AK IV Vorbild Europa? Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO?
AK V Cannabiskonsum und Fahreignung
AK VI Sanktionen bei Verkehrsverstößen
AK VII Ansprüche Schwerstverletzter
versprechen auch dieses Jahr wieder spannende Beiträge und angeregte Diskussionen.
Dies dürfte besonders für die Arbeitskreise V, VI und VII gelten, bei denen die räumlichen Kapazitäten bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Mit Bick auf den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen, verdient der Arbeitskreis VII, der sich mit den Ansprüchen schwerstverletzter Verkehrsunfallopfer befasst, besondere Aufmerksamkeit. Die Regulierungspraxis führt hier immer wieder zu Herausforderungen, wenn es z.B. um die Schaffung
behindertengerechten Wohnraums, häusliche Pflege, Anspruch auf in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthaltenen medizinischen Behandlungen bzw. Hilfsmittel, aber auch Erstattbarkeit der für Begleitpersonen stehenden Kosten geht.
Probleme bei der Vorfinanzierung durch den Schädiger führen hier oftmals zu Nachteilen für das Unfallopfer, wenn sie verhindern den Schaden in eigener Regie und unabhängig von den Weisungen des Schädigers
zu beheben.
Die ETL Kanzlei Voigt wird auch 2018 wieder mit mehreren Anwälten aktiv vor Ort vertreten sein, um sich für die Interessen der Geschädigten einsetzen.