Die Fahrtenbuchauflage ist in § 31a StVZO geregelt. Sie kann kann gegenüber dem Fahrzeughalter verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln nicht festgestellt werden kann. Mehr dazu
Die Fahrtenbuchauflage ist in § 31a StVZO geregelt. Sie kann kann gegenüber dem Fahrzeughalter verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln nicht festgestellt werden kann. Mehr dazu