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Höhere Bußgelder drohen!

Das Bundesverkehrsministerium* hat die Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht! Der Entwurf der Änderungsverordnung enthält nicht nur – die Freigabe von Busfahrstreifen für mit mehreren Personen besetzte PKW, – Vorteile für Carsharing- oder elektrisch betriebene Fahrzeuge, sondern auch – Neuerungen für Fahrradfahrer. Bestehende Bußgelder werden angehoben, neue Tatbestände werden geschaffen! Erhöhte Geldbußen sind künftig […]
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16.08.2019
ca. 2 Minuten
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Das Bundesverkehrsministerium* hat die Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht!

Der Entwurf der Änderungsverordnung enthält nicht nur

– die Freigabe von Busfahrstreifen für mit mehreren Personen besetzte PKW,
– Vorteile für Carsharing- oder elektrisch betriebene Fahrzeuge, sondern auch
– Neuerungen für Fahrradfahrer.

Bestehende Bußgelder werden angehoben, neue Tatbestände werden geschaffen!

Erhöhte Geldbußen sind künftig für

– das Parken in zweiter Reihe,
– das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für
– das Halten auf Schutzstreifen geplant.

Wo die Bußgelder aktuell bei 15 Euro beginnen, sollen die Bußgelder – noch im Laufe des Jahres – künftig auf bis zu 100 Euro erhöht werden.

Der Missbrauch und das Nichtbilden einer Rettungsgasse werden teurer!

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse soll künftig genauso verfolgt und geahndet werden können, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Als Konsequenzen sind Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Laut Bundesminister Andreas Scheuer sei es gerecht, “dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben.”

Das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen wird verboten!

Wenn ein Fahrer den Notbremsassistenten – ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h – abschaltet, muss künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Wann ist mit den Änderungen zu rechnen?

Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten.

Bevor dies geschehen kann, müssen Sie aber am 19.08.2019 zunächst die Ressortabstimmung und anschließend die Länder- und Verbändeanhörung passieren.

Zudem müssen die Länder der Änderungsverordnung im Bundesrat zustimmen.

Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten und über Einzelheiten sowie über weitere Details informieren.

 

 

*Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

 

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