Für viele bedeuten die anstehenden Ostertage gleichzeitig Urlaubs- bzw. Ferienzeit. Wer keine Flugreise gebucht hat, den zieht es oftmals in eines der europäischen Nachbarländer. Mit Pkw und Wohnmobil geht es dann über die Grenze. Doch wie schnell darf ich auf dänischen Autobahnen fahren? Und wie ist die Promillegrenze in Tschechien? Gibt es eine Winterreifenpflicht in Österreich? Muss sich das Bußgeld in den Niederlanden zahlen? Diese und weitere Fragen wollen wir beantworten.
Wie schnell darf ich fahren?
Egal ob Pkw – mit oder ohne Anhänger – oder Wohnmobil: Für alle gilt in Deutschlands Nachbarländern innerorts eine Beschränkung auf 50 km/h. Doch sobald die geschlossene Ortschaft verlassen wird, beginnt das Durcheinander.
Lediglich die österreichischen Nachbarn erlauben außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. In Belgien, Frankreich, Tschechien und Polen sind 90 km/h erlaubt. Dagegen lassen die Niederlande, die Schweiz und Dänemark lediglich 80 km/h zu.
Auf belgischen Schnellstraßen sind 120 km/h erlaubt, Frankreich und Tschechien lassen 110 km/h zu, gefolgt von den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Polen mit 100 km/h. Das Schlusslicht bildet Dänemark mit 80 km/h.
Am schnellsten darf auf polnischen Autobahnen gefahren werden, wo die Richtgeschwindigkeit bei 140 km/h liegt. Die vertrauten 130 km/h sind sowohl in den Niederlanden, als auch Frankreich, Österreich, Tschechien und Dänemark erlaubt. Lediglich 120 km/h dürfen es in Belgien und der Schweiz sein.
Wer einen Anhänger oder Wohnwagen mit sich führt, gilt als Gespann, für das andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Übersichtlich ist es in Österreich, wo außerhalb geschlossener Ortschaften generell 100 km/h erlaubt sind. Ebenso einheitlich ist es in der Schweiz und Tschechien, wo generell 80 km/h zugelassen sind.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten in Belgien und Frankreich 90 km/h. In den Niederlanden sind es 80 km/h. Polen und Dänemark erlauben lediglich 70 km/h. Ob Schnellstraße oder Autobahn: Belgien erlaubt auf beiden 120 km/h, die Niederlande 90 km/h und Polen 80 km/h.
In Frankreich dagegen dürfen Gespanne auf Schnellstraßen mit 110 km/h und auf Autobahnen mit 130 km/h fahren. In Dänemark sind es dagegen 70 km/h auf Schnellstraßen und 80 km/h auf Autobahnen.
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen werden in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen und Dänemark bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Pkw behandelt.
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sieht es wiederum ganz anders aus. In Belgien gilt außerorts einheitlich 90 km/h. Die Niederlande und Tschechien sehen einheitlich 80 km/h vor.
In Frankreich und der Schweiz sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h erlaubt, auf Schnellstraßen sind es 100 km/h. Lediglich auf Autobahnen erlauben die französischen Verkehrsbehörden 110 km/h, während in der Schweiz 100 km/h zugelassen sind.
In Polen und Dänemark darf außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h gefahren werden, auf Schnellstraßen und Autobahnen sind es 80 km/h. Österreich dagegen lässt außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Schnellstraßen 70 km/h zu, auf Autobahnen sind es 80 km/h.
Welche Promillegrenze gilt?
Auch bezüglich der zulässigen Promillegrenze gibt es Unterschiede. Für die Niederlande, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Österreich und Dänemark gilt die vertraute 0,5 Promillegrenze. Anders sieht es dagegen in Polen aus, wo lediglich 0,2 Promille zugelassen sind. Noch strenger sehen es tschechische Behörden, die 0,0 Promille zulassen. Dies führt im Übrigen dazu, dass bei jeder Verkehrskontrolle ein obligatorischer Alkoholtest durchgeführt wird.
Gibt es eine allgemeine Winterreifenpflicht?
Weder die Niederlande, noch Belgien, Polen und Dänemark kennen eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Frankreich sind Winterreifen je nach Wetterverhältnissen zu verwenden. Ein Verstoß führt nicht nur zu einer Geldstrafe, sondern kann auch das Verbot der Weiterfahrt mit sich führen. In der Schweiz besteht ebenfalls keine Pflicht, es ist jedoch mit einer Geldbuße zu rechnen, wenn keine angemessene Bereifung vorliegt.
Österreich dagegen sieht Winterreifen vom 01.11. bis zum 15.04. des Folgejahres vor. Eine Geldbuße wird je nach Einzelfall verhängt. Tschechien schreibt als allgemeine Winterreifenpflicht den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. des Folgejahres vor. Verstöße werden allgemein mit einem Bußgeld geahndet.
Tagfahrlichtpflicht und Warnwestenpflicht?
In der Schweiz, Polen und Dänemark besteht die Verpflichtung, tagsüber mit Tagfahrlicht bzw. Standlicht zu fahren. Auch hier werden Verstöße mit Bußgeldern belegt.
Auch bezüglich der erforderlichen Warnwesten besteht keine Einigkeit. In Belgien muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Allerdings müssen bei einem Unfall bzw. einer Autopanne alle Fahrzeuginsassen aussteigen, so dass es sich empfiehlt, ausreichend Warnwesten mitzuführen. In Frankreich ist lediglich der Fahrer verpflichtet eine Warnwesten anzulegen, allerdings nur nachts, bei schlechter Sicht oder tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften. Ähnlich verhält es sich in Österreich.
Tschechien dagegen verlangt eine Warnweste für jeden (möglichen) Fahrzeuginsassen bereitzuhalten. Diese ist außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen zu tragen, wenn das Fahrzeug verlassen wird.
Gelb, rot, blau, grün: Wo darf geparkt werden?
Zahlreiche unserer europäischen Nachbarn verzichten darauf, Park- und Halteverbote durch spezielle Schilder zu kennzeichnen. Stattdessen werden Fahrbahn oder Bordsteine farbig markiert. Doch welche Farbe steht wofür?
In den Niederlanden bedeutet eine gelbe Bordsteinmarkierung ein Parkverbot; ist sie dagegen blau, ist für das Parken eine Parkscheibe erforderlich. Auch in Belgien steht eine gelbe Markierung für ein Parkverbot. Parkzonen sind dagegen mit einem P
gekennzeichnet. Blaue Markierungen stehen für eine Kurzzeitparkzone, bei der die zugelassene Dauer ausgeschildert wird.
In Frankreich wird das Park- und Halteverbot durch eine durchgezogene gelbe Markierung gekennzeichnet. Ist die gelbe Markierung jedoch unterbrochen, liegt lediglich ein Parkverbot vor – Halten ist zulässig. Eine blaue Markierung deutet auf ein zeitlich begrenztes und/oder kostenpflichtiges Parken hin.
Bunt wird es in der Schweiz. Die vertraute gelbe Linie stellt ein Halteverbot dar. Ist diese zusätzlich mit gelben Kreuzen versehen, handelt es sich um ein Parkverbot. Weiß markierte Parkzonen weisen in der Regel auf eine Parkuhr hin, während blaue Parkzonen für ein zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe stehen. Gelbe Parkzonen weisen Privat-, Kunden- und Firmenparkplätze aus, auf denen nur mit Erlaubnis des Inhabers geparkt werden darf. Lediglich in den roten Parkzonen darf kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden.
In Österreich steht die gelbe Linie für ein Park- und Halteverbot; ist sie dagegen unterbrochen, liegt lediglich ein Parkverbot vor. Legale Parkplätze werden durch weiße Parkplatzmarkierungen ausgezeichnet. Die blauen Zonen stellen dabei Kurzzeitparkzonen dar. An Straßen, die für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind, darf nur geparkt werden, wenn neben dem geparkten Fahrzeug noch mindestens zwei Fahrstreifen Platz bleiben.
Auch in Tschechien steht die durchgezogene gelbe Linie für ein Park-und Halteverbot. Parkverbote werden durch unterbrochene gelbe Linien oder blaue Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
In Polen und Dänemark werden Park-und Halteverbote sowie Parkverbote und Parkzonen durch die bekannten Zeichen beschildert.
Bußgelder
In den Niederlanden werden vor allem Geschwindigkeits- und Parkverstöße mit hohen Bußgeldern belegt, die vor Ort eingezogen werden können. Wer jedoch die Zahlungsfrist verstreichen lässt, für den wird es teurer: Beim ersten Fristablauf wird das Bußgeld um 50 Prozent erhöht, beim zweiten Fristablauf wird es verdoppelt. Dabei betreiben die Niederlande auch eine Vollstreckung der Bescheide in Deutschland.
In Belgien können Bußgelder, die gegen ausländische Fahrer verhängt wurden, auch an Ort und Stelle einkassiert werden. Ebenso verhält es sich in der Schweiz. Bei schweren Verstößen und Alkoholverstößen drohen sogar Haft, Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall die Fahrzeugenteignung.
Für kleine Verstöße wird in Österreich ein Organmandat (Verwarngeld) verhängt. Größere Verstöße führen zu einer Anzeige und Bußgeld, das in Deutschland vollstreckt wird.
In Tschechien können Bußgelder bis zu 5.000 CZK vor Ort vollstreckt werden, darüber hinausgehende Beträge sind auf der Polizeidienststelle zu entrichten. Wer verweigert, ein rechtmäßiges Bußgeld zu entrichten, muss damit rechnen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I sichergestellt werden kann.
In Polen werden Bußgelder vor Ort gegen Quittung bezahlt. Wer sich hier weigert, sollte bedenken, dass eine vorläufige Festnahme für bis zu 48 Stunden möglich ist.
In Dänemark werden Parkverstöße mit einem hohen und Alkoholverstöße einkommensabhängig mit einem Bußgeld belegt – auch bei Ausländern. Wer 2,0 Promille oder mehr aufweist, sollte damit rechnen, dass sein Fahrzeug beschlagnahmt und er enteignet werden kann.
Lokale Eigenheiten: Wussten Sie schon ?
Neben den uns bekannten Regelungen halten manche unserer europäischen Nachbarn auch eine Überraschung bereit. So besteht in Frankreich seit dem 01.07.2012 eine Mitführpflicht von Alkoholtests in jedem Fahrzeug. Entschärft wurde es mit einem Dekret vom 01.03.2013, wonach bei einem Verstoß zumindest kein Bußgeld verhängt wird.
In Österreich verliert ein Vorfahrtsberechtigter seine Vorfahrt durch Anhalten. Wer anhält, sollte daher eine gesteigerte Sorgfalt an den Tag legen, auch wenn er eigentlich vorfahrtberechtigt wäre. Kommt es zu einem Unfall, zu dem die Polizei gerufen wird, fällt eine Unfallmeldegebühr (Blaulichtsteuer
) an.
Wie bereits erwähnt, wird in Tschechien bei jeder Verkehrskontrolle ein Alkoholtest durchgeführt.
In Polen besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. Bei ausländischen Fahrzeugen wird oftmals von einer Kontrolle und entsprechenden Ahndung abgesehen. Im eigenen Interesse empfiehlt sich dennoch eine Anschaffung.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Im Ausland gelten oftmals andere Verkehrsregeln. Verstöße dagegen werden nach dem Prinzip Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
auch von den Behörden im Urlaubsland geahndet. Daher sollten sich Reisende vor Antritt des Urlaubs in jedem Fall mit den örtlichen Straßenverkehrsvorschriften auseinandersetzen, um nach dem Urlaub keine böse Überraschung zu erleben – wie bereits in einem unserer Beiträge behandelt.
Fahren Sie vorsichtig.