Das Scheckheft bzw. Serviceheft dokumentiert die Servicegeschichte eines Fahrzeugs. Wurden alle Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt (was von den gefahrenen Kilometern und dem vorgeschriebenen Zeitraum abhängt) und dies lückenlos im Serviceheft eingetragen, kann das Fahrzeug als „scheckheftgepflegt“ oder mit „Wartungen laut Serviceheft durchgeführt“ bezeichnet und beworben werden.
Dies gilt selbst dann, wenn Inspektionsintervalle nicht exakt eingehalten worden sind, sich die Überschreitung aber noch innerhalb der vom Hersteller akzeptierten Werte bewegt (AG Nördlingen, Urt. v. 11.03.2019, Az. 3 C 548/18).
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