Neues zur Berechnung von Nutzungsvorteilen bei Wohnmobilen
Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich mit der Berechnung von Gebrauchsvorteilen bei Wohnmobilen zu befassen. Konkret ging es um den Ausfall eines Wohnmobils infolge einer deliktischen Beschädigung, wie sie z.B. bei einem Unfall vorkommen kann.
Vor Baustellen und in Staus sind Kolonnenspringer, d.h. Autofahrer, die abwechselnd von einer vermeintlich langsamen auf die offenbar schnellere Fahrspur wechseln, um so zügiger voran zu kommen, keine Seltenheit. Bei einem LKW-Stau auf der rechten und fließendem Verkehr auf der linken Spur kann das auch durchaus sinnvoll sein. Denn in der Regel bringt Kolonnenspringen keinen Zeitgewinn, sondern erhöht lediglich den Stressfaktor und die Unfallgefahr.
Will eine Behörde nach einem vermeintlichen Verkehrsverstoß Bußgelder oder gar Fahrverbote verhängen, muss sichergestellt sein, dass der Adressat der Maßnahme auch wirklich der Täter ist.
Wie ist die Haftung bei einem „Sandwichunfall“? (Teil 2)
Manchmal läuft es wirklich blöd. Nichts Böses ahnend wartet man vor an einer Ampel und plötzlich gibt es einen leichten Ruck. Danach steht das eigene Auto dann nicht mehr nur zwischen Vorder- und Hintermann, sondern ist „formschlüssig“ eingeklemmt.
Manchmal läuft es wirklich blöd. Nichts Böses ahnend wartet man vor einer Ampel und plötzlich gibt es einen leichten Ruck. Danach steht das eigene Auto dann nicht mehr nur zwischen Vorder- und Hintermann, sondern es ist „formschlüssig“ eingeklemmt.
Restwertbörsen, d.h. einschlägige, grenzüberschreitende Internetportale, deren Tätigkeit vornehmlich in der Veräußerung von Unfallfahrzeugen besteht, gehören für Versicherer inzwischen zum Standard bei der Abwicklung von Totalschäden. Das AG Kassel hat in einem Urteil lesenswerte Aspekte dazu herausgearbeitet, wann und weshalb Geschädigte sich nicht auf die Abwicklung über eine Restwertbörse einlassen müssen!
Urteilsgründe müssen klar, Beweisfotos müssen deutlich sein!
Das Amtsgericht Bielefeld hatte einen Autofahrer wegen „Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauert,” zu einer Geldbuße von 200,00 Euro verurteilt. Zudem wurde ihm – für die Dauer von einem Monat – verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsbeschwerde ein […]